Do, 09.04.2020 , 11:21 Uhr

Regensburg: Korruptionsverfahren gegen Ex-OB Schaidinger eingestellt

Die Ermittlungen wegen Korruptionsvorwürfen gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) sind eingestellt worden. Mit «Genugtuung und Befriedigung» habe er die entsprechende Verfügung der Regensburger Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen, teilte der 71-Jährige am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein Behördensprecher bestätigte, dass auch das zweite gegen Schaidinger laufende Korruptionsverfahren eingestellt worden sei, weitere seien nicht anhängig.

Gegen den früheren Rathaus-Chef war wegen Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Bauunternehmern ermittelt worden. Ein erstes Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft schon im vergangenen Sommer eingestellt, dann folgte das zweite. Der Verdacht habe sich letztlich nicht erhärtet, sagte der Behördensprecher. Schaidinger reagierte erleichtert: «Damit ist bei beiden Verfahren klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft ihre Beschuldigungen in vollem Umfang nicht aufrechterhalten konnte.»

dpa

 

Regensburg: Verfahren gegen Ex-OB Hans Schaidinger eingestellt

Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Staatsanwaltschaft stellt weiteres Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Schaidinger mangels hinreichenden Tatverdachts ein

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das zuletzt noch anhängige Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Schaidinger und einen ebenfalls beschuldigten Unternehmer
wegen des Vorwurfs der Korruption im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienwohnaus am Feuerbachweg in Regensburg eingestellt.
Nach dem Ergebnis der sehr umfangreichen Ermittlungen hat sich der Anfangsverdacht, wonach der beschuldigte Unternehmer dem Beschuldigten Schaidinger während dessen Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg finanzielle Vorteile im Gegenzug für dessen Einwirken auf die Verwaltung zugunsten des Unternehmers bei der Erteilung einer Baugenehmigung gewährt haben soll, nicht bestätigt.
Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt.

 

Unsere Berichterstattung: Ermittlungen im ersten Verfahren eingestellt & Spendenprozess in Regensburg

Regensburg: Ermittlungen gegen Hans Schaidinger eingestellt

 

Statement von Hans Schaidinger

„Mit Genugtuung und Befriedigung nehme ich die Verfügung der
Staatsanwaltschaft Regensburg vom 13. 03. 2020 zur Kenntnis, mit der sie das
gegen mich geführte Ermittlungsverfahren Az.: 152 Js 23487/17
(Baugenehmigung Feuerbachweg) eingestellt hat. Ebenso wie beim Verfahren
Az.: 152 Js 30999/16 (Nibelungenkaserne) war es mir sehr wichtig, eine
Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) zu
erreichen. Das ist vollumfänglich so erfolgt. Damit ist bei beiden Verfahren
klargestellt, daß die Staatsanwaltschaft ihre Beschuldigungen in vollem Umfang
nicht aufrechterhalten konnte.


Diese Verfahrenseinstellungen gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozeßordnung in
allen gegen mich geführten Verfahren sind mir deswegen wichtig, weil das die
einzige Beendigung eines Ermittlungsverfahrens ist, bei der das Verfahren nicht
bei fortbestehender Beschuldigung wegen geringem öffentlichen Interesse
oder gegen Auflagen eingestellt wird, sondern deswegen, weil die
Staatsanwaltschaft die Tatvorwürfe, die sie erhoben hat, am Ende der
Ermittlungen schlicht und ergreifend nicht beweisen kann und deswegen
aufgeben muß. Es ist für mich wichtig, daß die Staatsanwaltschaft in allen
Verfahren nicht einmal den Versuch unternehmen konnte, sie unter
Aufrechterhaltung eines Schuldvorwurfs einzustellen (§ 153 ff. StPO.)
Damit sind jetzt alle Ermittlungsverfahren eingestellt, die behauptete Zweifel
an der Korrektheit meiner Amtsführung als Oberbürgermeister und der
Erfüllung aller meiner beamtenrechtlichen Dienstpflichten zum Gegenstand
hatten; bei allen Verfahren ist von den behaupteten Vorwürfen nichts, aber
auch gar nichts übriggeblieben.


Insgesamt haben die Ermittlungsbehörden über nunmehr dreieinhalb Jahre mit
erheblichem Aufwand und unter Produktion einer höheren vierstelligen Zahl an
Aktenseiten versucht, ihre Beschuldigungen zu belegen. Diese Zeit war sehr
belastend für mich; wenigstens bleibt mir die Genugtuung, daß nunmehr quasi
„amtlich“ feststeht, daß es jedenfalls zu meiner Amtszeit als
Oberbürgermeister weder im Rathaus, noch in der Verwaltung oder in meiner
Mitarbeit in der CSU-Stadtratsfraktion ein Verhalten meinerseits oder gar
irgendein „System“ gegeben hat, das Entscheidungen der Verwaltung oder des
Stadtrats mit korruptiven Handlungen verknüpft hat. Ich kann mit dem
Ermittlungsergebnis belegen, daß mein Handeln und meine Entscheidungen
kommunalrechtlich, materiell-rechtlich und erst recht strafrechtlich nicht zu
beanstanden sind, sondern absolut sachbezogen und korrekt waren.
Ich habe diese für mich sehr erfreulichen Verfahrenseinstellungen nicht einer
souveränen Arbeit der Ermittlungsbehörden zu verdanken. Im Gegenteil: Es
mußten eine Reihe von Fehlern, falschen Schlußfolgerungen, Unkenntnis
kommunalverfassungsrechtlicher Gegebenheiten, einseitigen
Ermittlungsstrategien bei Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft festgestellt,
kritisiert und ausgeräumt werden, um zu diesem Ergebnis zu kommen.
Ich danke deshalb ganz besonders meiner Anwältin Dr. Annette von Stetten
sehr für Ihren Einsatz und ihre hervorragende Arbeit.


Bei der schlichten Feststellung, daß es in diesen Verfahren eine Reihe von
Mängeln und Fehlern gegeben hat, kann es jedoch nicht bleiben. In Verfahren,
die für den Betroffenen sehr massiv in seine Grundrechte eingreifen und die
deshalb sehr hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen müssen, darf das
nicht sein. Wenn die Strafverfolgungsbehörden und ihre Aufsichtsbehörden
(wir befinden uns im Wesentlichen nicht im Bereich der Justiz – Kriminalpolizei
und Staatsanwaltschaft gehören nicht zur Justiz sondern zur Exekutive und
unterliegen einer fachlichen Dienstaufsicht) diese Mängel nicht kurzfristig von
sich aus aufarbeiten, werde ich zu gegebener Zeit alle Fehler und Mängel
detailliert öffentlich darlegen. Dies wird wohl schon deshalb erforderlich
werden, weil die betroffenen Behörden diese Mängel und Fehler in den
eingestellten Verfahren, wenn sie pauschal damit konfrontiert werden,
rundweg abstreiten werden. Ärgerlich ist, daß die klar feststellbaren deutlichen
Verzögerungen, die es bei der Bearbeitung der Verfahren gegeben hat, die sich
natürlich auch sehr belastend auswirken, ohnehin nicht mehr rückgängig zu
machen sind.


Genauso enttäuschend wie die Fehler der Strafverfolgungsbehörden waren in
dieser Zeit auch die sensationsheischenden, fehlerhaften und
vorverurteilenden Berichte in den „publizistischen Strafverfolgungsbehörden,“
als die sich Teile der Medien betätigt haben. Auch hier werden die
Unrichtigkeiten aufzulisten sein.
Umso mehr bin ich auch einer großen Zahl von Freunden, Bekannten und
Menschen, die mich einfach auf der Straße angesprochen haben, dankbar, die
sich von einseitigen Darstellungen und Vorverurteilungen nicht blenden ließen
und mir seit Jahren Zuspruch und Unterstützung zu teil werden ließen.“

 

dpa/MF

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