Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat erst vor kurzem erklärt „wir wollen als bayerische Staatsregierung kein Spielverderber sein“, gleichzeitig aber auch auf die aktuellen Infektionszahlen in ganz Bayern hingewiesen und für besonders betroffene Regionen Möglichkeiten aufgezeigt, gegen die Infektionen vorzugehen. Im Landkreis Cham ist die 7-Tage Inzidenz derzeit vergleichsweise niedrig, trotzdem sind die Corona-Regeln wichtig – und so hat sich die Polizei dort am Wochenende als „Spielverderber“ betätigen müssen, als bei einer Party in einer Gaststätte kein Mindesabstand eingehalten wurde und zudem auch alle Gäste keine Mund und Nasenbedeckung trugen. Der Betreiber der Gaststätte wird jetzt angezeigt.
Bei einer Gaststättenkontrolle am 27.09.2020 gegen 02:15 Uhr im Landkreis Cham konnten Beamte der Polizeiinspektion Cham feststellen, dass im Inneren der Gaststätte Partybetrieb mit hoher Besucherzahl herrschte. Die tanzenden Gäste, welche den Mindestabstand nicht einhielten, trugen alle keine Mund- und Nasenbedeckung. Diese ist jedoch vorgeschrieben, solange sich die Gäste nicht an ihrem Platz befinden.
Da es sich in diesem Fall zudem nicht um eine, nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässige Veranstaltung handelte, ist auch das Tanzen in geschlossenen Räumen zu lauter Musik nicht zulässig.
Die anwesenden Gäste wurden über das Fehlen ihrer Mund- und Nasenbedeckung verwarnt und zur Einhaltung der geltende Hygienevorschriften aufgefordert.
Den Betreiber der Gaststätte erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Polizeimeldung / MF