Mo., 08.04.2024 , 11:08 Uhr

Zeugen gesucht

Köfering: Unbekannter legt Holzleiter auf Bahngleise

Am Samstagabend hat ein bislang unbekannter Täter am Bahnhof Köfering eine Holzleiter auf die Gleise gelegt.

Der Regionalexpress konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und hat die Leiter überfahren. Der Zug ist nicht beschädigt worden, von der Leiter sind aber nur noch Kleinteile übrig.

Die Bundespolizei Regensburg ermittelt jetzt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Haben Sie am Samstagabend am Bahnhof Köfering etwas gesehen? Dann melden Sie sich bitte bei der Bundespolizei unter der Nummer 09972/9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de.

 

Meldung der Bundespolizei:

Am Samstagabend (6. April) hat ein bisher unbekannter Täter im Bahnhof Köfering eine Holzleiter auf die Gleise gelegt. Der Lokführer eines Regionalexpresses musste eine Notbremsung einleiten. Die Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen.

Gegen 20:20 Uhr teilte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG dem Bundespolizeirevier mit, dass eine Viertelstunde zuvor ein Regionalexpress eine Holzleiter überfahren hat.

Ersten Erkenntnissen zufolge hatte ein bisher unbekannter Täter auf der Bahnstrecke von Regensburg nach München im Bahnhof Köfering eine Holzleiter auf die Gleise gelegt. Der Lokführer musste bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h eine Schnellbremsung einleiten und brachte den Zug zum Stehen.

Da vor Ort kein Schaden an der Lok festgestellt werden konnte, setzte der Triebfahrzeugführer die Fahrt mit dem Regionalexpress fort. Die Reisenden blieben unverletzt.

Eine Bundespolizeistreife eilte an den Tatort und sicherte die Beweismittel. Die Holzleiter wurde völlig zerstört.

Das Bundespolizeirevier Regensburg ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Sachdienliche Hinweise werden an die Bundespolizei Waldmünchen über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang: Das Werfen und Ablegen von Gegenständen in den Gleisbereich ist verboten!

Strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Eisenbahnbetriebsordnung können die Folge sein.

Im Falle einer Notbremsung können auch andere Personen durch dieses leichtsinnige Verhalten gefährdet werden. Zudem kann eine Notbremsung zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

 

 

Bundespolizei Waldmünchen / MB

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