Die Klage des „Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste“, kurz BpA, gegen die Stadt Regensburg wurde jetzt vom Landgericht abgewiesen. In der Klage ging es um den Umgang mit öffentlichen Mitteln, genauer gesagt um die finanzielle Unterstützung des Bürgerheims Kumpfmühl und des Pflegeheims Georg Hegenauer durch die Stadt Regensburg. Der BpA wollte einen fairen Wettbewerb vor Ort mit den gemeinnützigen und privaten Trägern. Regensburgs Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer sieht das Urteil so kurz vor Weihnachten als gute Nachricht. Dennoch sei die Freude noch verhalten, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Stadt noch nicht wisse, ob die Gegenseite nicht in die nächste Instanz geht. Diesen Schritt lässt sich der BpA noch offen. Man wollte erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfe dann die weitere Vorgehensweise, so Geschäftsführer Herbert Mauel.
TaL