Der Mann hatte in dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg insgesamt rund 400.000 Euro Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall gefordert, weil er in einer Vorschule des Knabenchors misshandelt und sexuell missbraucht worden sein soll. Dazu kamen weitere Schadenersatzansprüche. Die Taten sollen sich in den frühen 1990er Jahren ereignet haben. Das Landgericht wies die Klage aufgrund von Verjährung ab.
Das Bistum hatte beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen und sich nicht nur auf Verjährung berufen. «Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen», teilte ein Gerichtssprecher mit. «Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei.»
dpa