Do., 02.07.2026 , 17:53 Uhr

Klage gegen Bistum: Ehemaliger Domspatz geht in Berufung

Ein Mann, der angibt in den 1990er Jahren bei den Regensburger Domspatzen missbraucht worden zu sein, forderte Schmerzensgeld vom Bistum. Seine Klage wurde abgewiesen. Das will er nicht hinnehmen.

Nachdem ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen mit seiner Schmerzensgeldklage gegen das katholische Bistum Regensburg gescheitert ist, muss sich nun das Oberlandesgericht Nürnberg mit dem Fall befassen. Die Klagepartei habe Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, teilte eine OLG-Sprecherin mit. Die Sache sei im 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg anhängig.

Der Mann hatte in dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg insgesamt rund 400.000 Euro Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall gefordert, weil er in einer Vorschule des Knabenchors misshandelt und sexuell missbraucht worden sein soll. Dazu kamen weitere Schadenersatzansprüche. Die Taten sollen sich in den frühen 1990er Jahren ereignet haben. Das Landgericht wies die Klage aufgrund von Verjährung ab.

Bistum argumentierte mit «Nichtwissen»

Das Bistum hatte beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen und sich nicht nur auf Verjährung berufen. «Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen», teilte ein Gerichtssprecher mit. «Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei.»

 

dpa

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