Sa., 11.04.2015 , 10:00 Uhr

Kiebitz und Weißstorch sind aus den Winterquartieren zurück

Im Landkreis Regensburg kann man sie noch vereinzelt antreffen, die selten gewordenen wiesenbrütenden Vogelarten wie den Großen Brachvogel, Kiebitz, Wiesenpieper und den ebenfalls auf Feuchtgebiete als Nahrungsquelle angewiesenen Weißstorch.

Die wichtigsten Brut- und Aufzuchtgebiete für Wiesenbrüter liegen im Naturschutzgebiet Pfatterer und Gmünder Au an der Donau sowie im Tal der Großen Laber in der Gemeinde Schierling. Eng an Grünland gebunden ist auch der Weißstorch, der zwar nicht in den Wiesen brütet, aber bei der Nahrungssuche regelmäßig in diesen Bereichen anzutreffen ist.

Anlässlich der Rückkehr der Vögel aus den Winterquartieren weist die untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass es generell verboten ist, wildlebende Tiere während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit zu stören. Daher ist die Bevölkerung aufgefordert während dieser Zeit – in der Regel von Mitte März bis Ende August – Hunde innerhalb der Wiesenbrütergebiete unbedingt anzuleinen.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Äcker, Wiesen und Weiden dürfen ohnehin nur außerhalb der Nutzzeit betreten werden. Das Betretungsrecht schließt auch das Hundeausführen ein, das bedeutet, dass Hunde auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit nicht ausgeführt werden dürfen.

In der ohnehin sehr anstrengenden Brut-und Aufzuchtzeit und auch nach der langen Reise sind die Vögel besonders empfindlich gegenüber Störungen durch Menschen und freilaufenden Hunden. Schon bei einer Entfernung von mehreren hundert Metern fühlen sich die sensiblen Tiere durch Menschen und freilaufende Hunde, die sich in ihrem Brutrevier aufhalten, gestört. Als Folge unterbrechen sie die Nahrungssuche, verlassen das Nest fluchtartig und starten Angriffsflüge. Störungen während des Brutgeschäftes können zum Auskühlen der Eier oder Nestlinge, und letztlich zur Aufgabe der Brut führen.

Bild: Wolfgang Nerb

Pressemitteilung/MF

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