Do., 13.11.2025 , 11:56 Uhr

Kelheim: Vogelgrippe erreicht Landkreis

Die Vogelgrippe hat den Landkreis Kelheim nun auch nachweislich erreicht.

Das Veterinäramt Kelheim hat diese Woche Kenntnis über den Nachweis erlangt, dass eine Wildgans mit Vogelgrippe erkrankt ist.

Risikoeinschätzung Friedrich-Löffler-Institut

In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 vom 06.11.2025 stuft das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wildlebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein. Kühlere Temperaturen und eine geringere UV-Strahlung begünstigen zudem das Überleben der Viren in der Umwelt. Aktuell befindet sich der Vogelzug in vollem Gang.

Bestätigung liegt vor

Die Bestätigung des FLI, dass es sich bei der verendet gefundenen Graugans um hochpathogene aviäre Influenzaviren handelt, liegt vor.

Zum Schutz der Geflügelbestände ist es laut Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) entscheidend, dass Tierhalter kleiner und großer Geflügelbestände konsequent hohe Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände strikt einhalten und bei Bedarf anpassen.

Wichtige Punkte im Umgang mit der Vogelgrippe

Auch weiterhin beobachtet das Veterinäramt Kelheim laufend das Vogelgrippe-Geschehen im und um den Landkreis Kelheim und ergreift bei Bedarf entsprechend notwendig werdende Maßnahmen. Dazu steht das Veterinäramt im laufenden Austausch mit der Regierung von Niederbayern.

Im Landkreis Kelheim sind von allen Geflügelhaltern folgende Punkte zu beachten:

Meldung der Geflügelhaltung

Das Veterinäramt Kelheim weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, unabhängig von der Zahl des gehaltenen Geflügels verpflichtet sind, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Geflügelhalter werden zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen, um die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) zu verhindern. Hierzu gehören beispielsweise die Sicherung der Haltung gegen unbefugtes Betreten, Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen und konsequenter Schuh- und Kleiderwechsel. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen finden sich auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm.

Beobachtung des Geflügelbestandes

Das Krankheitsbild kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügelarten erheblich variieren. Die HPAIV-Infektion kann sich bei Hühnervögeln u. a. in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödemen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 %) äußern. Oft sterben infizierte Tiere ohne vorherige Auffälligkeiten. Ausgewachsene Wasservögel sind dagegen häufig symptomlos. Bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügelbestand muss zwingend an eine HPAIV Infektion gedacht und der Tierarzt und das Veterinäramt hinzugezogen werden.

Vorbereitung auf Stallpflicht

Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, werden dazu aufgerufen, sich auf eine mögliche zukünftige Stallpflicht in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung vorzubereiten. Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss nachhaltig unterbunden werden. Bei Anordnung einer Aufstallpflicht sind Volieren gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.

 

Sollten verendete Wildvögel im Landkreis Kelheim aufgefunden werden, bitten der Landkreis Kelheim um Meldung beim Veterinäramt unter Tel. 09441 207-7100 oder veterinaerabteilung@landkreis-kelheim.de. Verendete Tiere sollten keinesfalls berührt werden!

 

 

PM Landkreis Kelheim / FC

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