Die bereits bestehende Maskenpflicht in der Stadt Kelheim wird auf die gesamte Altstadt sowie zwei Parkplätze ausgeweitet. Das gibt die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. In der Altstadt sowie auf den Parkplätzen Niederdörfl und Aumühle gilt zudem ein Alkoholverbot.
Die aktuell geltende in Bayern geltende Verordnung und damit zusammenhängende Einschränkungen können Sie auch hier nachlesen.
MF
Nachdem der Freistaat Bayern am gestrigen Dienstag die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BaylfSMV) veröffentlicht hat, setzt die Stadtverwaltung folgende Maßnahmen um:
Die bisher bestehende Maskenpflicht (am Alten Hafen, Donaupark, Donauvorland, Volksfestplatz und Wöhrdplatz) wird auf die komplette Altstadt sowie auf die Parkplätze Niederdörfl und Aumühle erweitert. Die Beschilderung mit dem Hinweis zur Maskenpflicht ist bereits umgesetzt. In den genannten Bereichen gilt außerdem Alkoholverbot.
Die Verordnung tritt am heutigen Mittwoch, 9. Dezember, in Kraft. Die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BaylfSMV) ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.kelheim.de/einschraenkungen-corona/
Pressemitteilung Stadt Kelheim