Mo, 16.03.2020 , 15:04 Uhr

Katastrophenfall in Bayern: Was ist erlaubt - was ist verboten?

Am Montagmorgen hat Ministerpräsident Markus Söder offiziell den Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Damit bekommt die Staatsregierung umfangreiche Steuerungs-, Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten. So sollen notwendige Entscheidungen aller Art beschleunigt werden, bisher vorgeschriebene Entscheidungsketten sind damit außer Kraft. Ab Dienstag bzw. Mittwoch gibt es weitreichende Einschränkungen. Hier eine Übersicht über die Verbote und Auflagen, Regierungshilfen und weitere Entscheidungen. 

Coronavirus: Katastrophenfall in Bayern

 

 

Geschäfte/Ladenöffnungszeiten:

Ladengeschäfte müssen ab Mittwoch schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Postfilialen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tierbedarfsgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel. Einkaufszentren und Kaufhäuser dürfen nur für diese genannten Bereiche öffnen. Für all diese Geschäfte werden die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet, um den Andrang zu entzerren. Sie dürfen werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen. Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 30. März.

 

Handwerk/Dienstleistungen:

Klempner, Monteure, Maler und Autowerkstätten können prinzipiell wie bisher weiterarbeiten. Das gilt auch für Dienstleister wie Friseure. Gleichwohl haben aber schon einige Firmen eigenständig ihre Arbeit eingestellt.

 

Gaststätten:

Ab Mittwoch dürfen nur noch Speiselokale und Betriebskantinen öffnen sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen angeboten werden - aber alle nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr.

In Innenbereichen dürfen sich maximal 30 Gäste aufhalten, und es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sichergestellt werden.

Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter dürfen auch nach 15.00 Uhr geöffnet bleiben, um damit die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu ergänzen.

Hotels bleiben ausgenommen, wenn sie lediglich Übernachtungsgäste bewirten. Diese Auflagen gelten dann fürs Erste bis einschließlich 30. März.

 

Freizeiteinrichtungen: 

Ab Dienstag müssen sämtliche Freizeiteinrichtungen in Bayern geschlossen bleiben, und zwar bis einschließlich 19. April. Das betrifft im einzelnen: Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Museen, Bibliotheken, Vereinsräume, Bordelle, Sporthallen, Fitnessstudios, Tierparks, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Musik- und Volkshochschulen sowie Jugendhäuser. Auch Sport- und Spielplätze werden gesperrt.

 

Justiz:

An bayerischen Verwaltungsgerichten sollen bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden. Alle Verwaltungsgerichte im Freistaat sind aufgerufen, den Sitzungsbetrieb zwischen dem 17. und 31. März komplett einzustellen.

 

Schulen und Kitas:

Seit Montag haben schon alle Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten geschlossen. Wenn Eltern in medizinischen oder anderen sogenannten systemrelevanten Bereichen arbeiten, soll eine Notbetreuung für deren Kinder sichergestellt werden.

 

Veranstaltungen

Veranstaltungen und Versammlungen werden generell und landesweit verboten, und zwar ab Dienstag bis einschließlich 19. April. Ausgenommen sind lediglich private Feiern "in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen". Die Teilnehmer müssen einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen sind nur in speziellen Fällen denkbar.

 

Fußball:

Im Amateur-Fußball wurde die Zwangspause bis mindestens 19. April verlängert. Damit werden mehr als 25 000 Teams im Freistaat noch mehr als einen Monat lang keine Liga-Partien bestreiten und sollen auch nicht trainieren. Das beschloss der Bayerische Fußball-Verband (BFV)

Die 1. und 2. Bundesliga pausieren bis mindestens 2. April. Das hat die DFL-Mitgliederversammlung heute entschieden. Von dieser Pause ist auch der SSV Jahn Regensburg betroffen. 

 

Medizinische Versorgung:

Die Staatsregierung bereitet sich angesichts der rasant steigenden Zahl an Coronavirus-Infektionen auf einen drohenden medizinischen Ausnahmezustand vor. Dazu will sie neben einer ausreichenden Zahl von Intensivbetten auch eine ausreichende Zahl von Beatmungsgeräten organisieren. Aktuell gibt es in Bayern rund 4000 Intensivbetten. Ärzte und Kliniken - auch private - sollen ihre Kapazitäten melden und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Notfall-Telefonnummern sollen personell verstärkt werden. Unikliniken sollen komplett von Forschung auf Versorgung umgestellt werden. Medizinstudenten sollen für die Patientenversorgung angeheuert, Ärzte im Ruhestand und Ärzte in Elternzeit reaktiviert werden. Auch temporäre Notfallkliniken etwa in Messehallen sind denkbar.

 

Wirtschaft/Finanzen:

Zum Schutz der Wirtschaft vor den Folgen der Corona-Krise stellt Bayern ein Hilfspaket in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bereit. Dafür wird die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt. Der Schutzschirm soll der Wirtschaft Bürgschaftsrahmen und finanzielle Soforthilfen von 5000 bis 30 000 Euro ermöglichen. Priorität hat der Erhalt der Liquidität von allen Gewerbetreibenden. Für mehr Finanz-Spielräume gibt es auch Steuerstundungen.

 

Kommunalwahl-Stichwahlen:

Bei den Stichwahlen der Kommunalwahlen (OB-, Bürgermeister und Landratswahlen) am übernächsten Sonntag wird es keine Wahllokale geben. Es kann nur per Briefwahl abgestimmt werden.

 

Grenzen:

Die bayerischen Außengrenzen nach Österreich und Tschechien sind weitgehend geschlossen, seit Montagmorgen 8.00 Uhr kontrolliert die Bundespolizei alle großen und mittelgroßen Grenzübergänge. An kleineren Übergängen soll punktuell kontrolliert werden. Bei Bedarf steht auch die bayerischen Grenzpolizei zur Unterstützung bereit.

 

 

 

Pressemeldung dpa

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