So., 06.12.2020 , 14:30 Uhr

Katastrophenfall in Bayern ab 9. Dezember - weitere Einschränkungen bekanntgegeben

Der Jahresausklang im Freistaat wird wegen der Pandemie auf eine harte Probe gestellt. Einzig über Weihnachten sollen die strengen Kontaktbeschränkungen kurzzeitig gelockert werden. Ab dem 9. Dezember wird erneut der Katastrophenfall ausgerufen, für einen Monat.  Das beschloss das Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei einer heutigen Sondersitzung in München. Am Dienstag soll der Landtag noch darüber abstimmen.

Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus

Strengere Ausgangsbeschränkungen
Ab Mittwoch sollen landesweit strengere Ausgangsbeschränkungen gelten. Die eigene Wohnung darf dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu sollen aber auch Weihnachtseinkäufe, Arztbesuche, Sport und der Weg zur Arbeit und Schule gelten.

Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr
Wie Baden-Württemberg hat nun auch Bayern eine nächtliche Ausgangssperre für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100 000 Einwohner beschlossen.

Einschränkung des Präsenzunterrichts
Der Präsenzunterricht für ältere Schüler wird ab kommenden Mittwoch deutlich eingeschränkt: Ab Klassenstufe acht sollen die Klassen überall geteilt werden und in Wechselunterricht übergehen. In Hotspots ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche sollen die Schüler ab der achten Klasse komplett in den Distanzunterricht wechseln.

Alkoholverbot unter freiem Himmel
Ab dem 9. Dezember darf kein Alkohol mehr unter freiem Himmel konsumiert werden.

Lockerungen an Weihnachtstagen

Einzig an den Weihnachtstagen sollen die Kontaktbeschränkungen aufgelockert werden. Vom 23. bis zum 26. Dezember sind demnach auch Treffen über die zwei Hausstände hinaus mit bis zu maximal zehn Personen – aus bis zu zehn Hausständen – gestattet. Die bisher auch für Silvester geplanten Lockerungen wurden dagegen gekippt. Damit dürfen sich auch zum Jahreswechsel maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Landesweit gilt zudem auch an Silvester ein Verbot für Alkoholkonsum unter freiem Himmel.

Weitere Informationen vom Freistaat Bayern finden Sie hier.

dpa/LS

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