Do., 10.02.2022 , 17:13 Uhr

Für Freitag angekündigt

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Eil-Entscheidung zur Pflege-Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht an diesem Freitag seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen das Gesetz zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege.

Damit könnte es sein, dass die Bestimmungen vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden. Das Gericht kündigte die Veröffentlichung der Entscheidung auf seiner Homepage an. Üblicherweise geschieht dies dort ab 09:30 Uhr.

Zuletzt waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, hat aber Ermessensspielraum.

Bayern hatte angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes vorerst auszusetzen, weil offene Fragen ungeklärt seien.

 

dpa/MB

 

Folgen der Impfpflicht in ostbayerischen Einrichtungen

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