Deutschlands höchstes Gericht verhandelt am 7. und 8. Juli über verschiedene Änderungen. Ein Urteil wird erst einige Monate später erwartet. Im Fokus stehen Befugnisse der bayerischen Polizei, die es ihr ermöglichen, bereits im Vorfeld konkreter Gefahren aktiv zu werden.
Kritiker sehen in der sogenannten „drohenden Gefahr“ eine zu niedrige Eingriffsschwelle. Aus ihrer Sicht verletzt diese Regelung unter anderem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Zudem geht es um den präventiven Polizeigewahrsam, der inzwischen bis zu zwei Monate dauern kann. Auch der mögliche Einsatz von Handgranaten steht zur Prüfung – selbst dann, wenn Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden könnten.
Dem Ersten Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth liegt sowohl eine Verfassungsbeschwerde als auch ein Antrag auf eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle vor. Dabei überprüft das Gericht die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung umfassend unter allen relevanten Gesichtspunkten.
Die Initiative dafür kam 2018 von Bundestagsabgeordneten von FDP, Linke und Grünen, die sich in einer ungewöhnlichen „Allianz für den Rechtsstaat“ zusammengeschlossen hatten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich damals „gelassen und überrascht“ über die parteiübergreifende Initiative.
Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht, ob die umstrittenen Regelungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
dpa / MF