Mi., 08.01.2014 , 11:27 Uhr

Justizministerium gibt Rechtseinschätzung zu Streaming-Abmahnungen ab

Im vergangenen Jahr sorgte die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann & Collegen mit zehntausendfachen Abmahnungen gegen Nutzer der Porno-Plattform „redtube“ bundesweit für Aufsehen. Ob die Abmahnungen überhaupt rechtmäßig verschickt wurden, ist unter Urheberrechtsexperten bis heute umstritten. Jetzt gibt das Justizministerium seine Einschätzung zu dem Sachverhalt ab. Nachdem die Staatsanwaltschaft Köln schon im Dezember – wir berichteten – ein Ermittlungsverfahren gegen die Regensburger Anwälte prüfte, droht denen wohl nun weiteres juristisches Ungemach.

Bereits vor der Weihnachtspause hatte die Linksfraktion im Bundestag eine kleine Anfrage an das Justizministerium gestellt. Das so genannte Streaming wird dort mit dem legalen Ansehen einer DVD verglichen, da auch dabei keine Kopie des Films, sondern lediglich eine Wiedergabe, stattfindet. In der Antwort von Justizminister Heiko Maas (SPD) auf die Anfrage heißt es jetzt, die Bundesregierung halte „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung.“ Das ist jedoch nur eine Einschätzung des Ministeriums. Der  Sachverhalt müsse noch höchstrichterlich geklärt werden, damit er Rechtskraft habe. Eine Gesetzesanpassung in der Sache sei laut Justizministerium nämlich nicht geplant. So bleibt das Streaming weiterhin eine juristische Grauzone bis ein Urteil durch das EuGH ergeht.

Fraglich ist auch noch immer, ob die Abmahnungen durch die Regensburger Kanzlei oder die Adressgewinnung legal abgelaufen seien. Die Berliner Anwaltskanzlei Müller Müller Rößner hat daher gegen Thomas Urmann und seine Kollegen aus Regensburg Anzeige wegen Verdachts der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges gestellt. Laut einem Bericht des IT-Portals golem.de ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg in dieser Sache auch bereits. Denn Abmahnungen wegen offensichtlich nicht gegebener Forderungen seien strafbar, erklärt der Anwalt Carl Christian Müller gegenüber LTO.de. Das Landgericht Köln will derweil nach anderen Medienberichten seine Entscheidungen über die Adressauskunft überdenken.

 

SC

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