Di., 02.07.2013 , 13:29 Uhr

Justizministerin: Mollath-Unterbringung zunehmend unverhältnismäßig

Die Debatte um den Fall Mollath geht weiter. Bayerns Justizministerin Merk sieht den Knackpunkt in der Frage der Verhältnismäßigkeit: Mit zunehmender Dauer der Unterbringung sei die nicht mehr gegeben.

Im Fall Gustl Mollath sieht Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erhebliche Zweifel an einer weiteren Unterbringung des 56-jährigen Nürnbergers in der Psychiatrie. Seine Unterbringung sei mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig, sagte Merk der Tageszeitung «Augsburger Allgemeine» (Dienstag). Das werde sie auch in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen.

Das Karlsruher Gericht hatte beim bayerischen Justizministerium eine Stellungnahme zum Fall Mollath angefordert. Dort liegt eine Verfassungsbeschwerde des Freiburgers Anwalts Michael Kleine-Cosack vor, die mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths begründet ist.

Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Die Nürnberger Justiz glaubte damals den Misshandlungsvorwürfen von Mollaths Frau, nicht aber seinem Schwarzgeldhinweis. Inzwischen geht die Steuerfahndung dem aber nach.

Merk nannte es bedauerlich, dass Mollath das Angebot einer Begutachtung durch einen «neuen Psychiater, dem auch er vertraut», ausgeschlagen habe. «Das hat er leider abgelehnt, obwohl das eine Chance war, auf direktem Weg in die Freiheit zu kommen.»

Nachdem erhebliche Zweifel am Vorgehen der Justiz gegen Mollath aufgekommen waren, hatte Merk Ende des vergangenen Jahres angeordnet, dass von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Darüber hat das Landgericht Regensburg noch nicht entschieden. Auch von Mollaths Verteidigung liegt ein Wiederaufnahmeantrag vor.

 

dpa

 

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