Das Regensburger Landgericht hat die Termine der Hauptverhandlung im Verfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter und Stadtrat Norbert Hartl bekannt gegeben. Am 24. September 2018 soll das Verfahren starten. Bis 30. April 2019 sind zunächst 70 Verhandlungstage angesetzt. 28 Weitere Verhandlungstage dienen bis 12. September 2019 als Reserve.
Ein Urteil wäre innerhalb von elf Tagen nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden.
Nach Verfahrensbeginn ist für Anfang Oktober zunächst die Beweisaufnahme zum "Komplex Jahn Regensburg" angesetzt. Neun Tage hat das Landgericht dafür reserviert. Das Thema Spenden folgt ab 22. Oktober, hierfür sind 12 Verhandlungstage angesetzt.
Das Areal Nibelungenkaserne wird das Gericht dann im November und Dezember 2018 beschäftigen. Hierfür sind 13 Tage reserviert.
Der Prozess wird dann laut Planung am siebten Januar fortgesetzt. Dann wird es eine Beweisaufnahme zum "Komplex Renovierungen" geben. Ende Januar startet die Beweisaufnahme zu den Wohnungs(ver)käufen. Für die Themen Roter-Brach-Weg und Sparkasse sind im Februar bzw. März 2019 drei beziehungsweise sieben Tage angesetzt. Danach soll es noch um die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten gehen.
Alleine für die Plädoyers der Verteidigung sind nach derzeitigem Stand fünf Verhandlungstage reserviert. Die Angeklagten dürfen sich an zwei Tagen abschließend äußern: Am 29. April 2019 und am 30. April 2019.
Bereits etwa eine Woche vor der heutigen Bekanntgabe der Daten konnten wir im TVA Studio mit Joachim Wolbergs sprechen.
Die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat mit Verfügung vom 16. Mai 2018 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl bestimmt. Im Zeitraum vom 24. September 2018 bis 30. April 2019 sollen zunächst 70 Verhandlungstage stattfinden, an denen das aus jetziger Sicht des Gerichts erforderliche Prozessprogramm von der Verlesung der Anklage und etwaigen Äußerungen der Verteidigung hierzu über die Beweisaufnahme bis zu den Schlussvorträgen und dem jeweils letzten Wort der Angeklagten durchlaufen werden könnte. 28 weitere Verhandlungstage bis einschließlich 12. September 2019 dienen als Reserve, da noch nicht abzusehen ist, welche Anpassungen des Zeitplans im Lauf des Verfahrens vielleicht nötig werden. Ein eventuelles Urteil wäre jedenfalls innerhalb von elf Tagen nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden.
Mit dem Zeitansatz bei der Terminierung trägt die Kammervorsitzende den Besonderheiten Rechnung, dass der Prozessstoff sehr komplex und die Anzahl der Verfahrensbeteiligten außergewöhnlich hoch ist. Neben der Staatsanwaltschaft wirken vier Angeklagte und voraussichtlich zehn Verteidiger mit. 65 Zeugen werden zur Vernehmung geladen, einige davon mehrfach. Ferner gilt es, eine Vielzahl von Urkunden und sonstigen Sachbeweisen, wie etwa den Erkenntnissen aus der mehrmonatigen Telekommunikationsüberwachung, zu prüfen. Trotz seines Umfangs ist das von der Kammervorsitzenden vorgesehene Beweisprogramm offen für unter Umständen notwendige zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen. Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, bei Bedarf zur ergänzenden Vorbereitung der Hauptverhandlung Beweisanregungen vorzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen der Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden.
Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 12. September 2019 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.
Pressemitteilung Landgericht Regensburg/MF