So., 07.03.2021 , 15:24 Uhr

Inzidenzwerte: Was gilt wo ab Montag?

Ab Montag gelten in Bayern neue Regeln. Aber wo gelten welche? Das kommt ganz auf den Inzidenzwert an. Deshalb hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine Liste veröffentlicht, bei der die entscheidende 7-Tages-Inzidenz angegeben ist.

 

Deutliche Corona-Lockerung in 30 bayerischen Städten und Kreisen

In Ostbayern entlang der tschechischen Grenze werden die Corona-Beschränkungen ab Montag kaum gelockert, in 13 bayerischen Städten und Landkreisen von Würzburg bis Bad-Tölz dagegen ist jetzt vieles wieder möglich. Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlichte am Sonntag die Liste, was wo gilt.

In 17 Landkreisen und Städten liegen die Inzidenzwerte demnach zwischen 35 und 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern: In den Landkreisen Bamberg, Dachau, Ebersberg, Erding, Garmisch-Partenkirchen, Günzburg, Haßberge, Kelheim, München, Neu-Ulm, Oberallgäu, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Roth, Schweinfurt, Starnberg, und in den Städten Bamberg, Landshut und Würzburg. Hier können Einzelhandel, Bibliotheken, Museen und Zoos wieder öffnen. Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen unter freiem Himmel ist wieder erlaubt. Bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. An den Grundschulen soll wieder normaler Präsenzunterricht angeboten werden.

In 13 Regionen mit Inzidenz unter 35 sind Treffen von zehn Menschen aus drei Haushalten gestattet: In den Landkreisen Aichach-Friedberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dillingen, Donau-Ries, Eichstätt, Kitzingen, Neuburg-Schrobenhausen, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Würzburg und in den Städten Erlangen, Ingolstadt und Kempten.

In München, Nürnberg und Augsburg liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100. Hier können Einzelhändler für Kunden nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen, ebenso wie Museen und Zoos.

Über 100 liegt der Inzidenzwert in 20 Landkreisen und Städten: In den Landkreisen Altötting, Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt a.d.Waldnaab, Regen, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth, Wunsiedel und in den Städten Amberg, Hof, Rosenheim und Weiden in der Oberpfalz. Hier bleiben die Kontakte auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Es gilt eine nächtliche Ausgangsperre. Nur Schüler der Abschlussklassen können in die Schule kommen, zumindest im Wechselunterricht. Kindergärten und Kitas bleiben geschlossen.

MeS/dpa

 

Hier die Liste des Bayerischen Gesundheitsamtes:

Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 gelten am Stichtag 8. März in:

Landkreis Altötting

Landkreis Amberg-Sulzbach

Landkreis Bayreuth

Landkreis Cham

Landkreis Deggendorf

Landkreis Dingolfing-Landau

Landkreis Freyung-Grafenau

Landkreis Hof

Landkreis Kronach

Landkreis Kulmbach

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Landkreis Regen

Landkreis Schwandorf

Landkreis Straubing-Bogen

Landkreis Tirschenreuth

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Stadt Amberg

Stadt Hof

Stadt Rosenheim

Stadt Weiden i.d.OPf.

 

Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 gelten am Stichtag 8. März in:

Landkreis Aichach-Friedberg

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Landkreis Bamberg

Landkreis Dachau

Landkreis Dillingen a.d. Donau

Landkreis Donau-Ries

Landkreis Ebersberg

Landkreis Eichstätt

Landkreis Erding

Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Landkreis Günzburg

Landkreis Haßberge

Landkreis Kelheim

Landkreis Kitzingen

Landkreis München

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Oberallgäu

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Landkreis Roth

Landkreis Schweinfurt

Landkreis Starnberg

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Landkreis Würzburg

Stadt Bamberg

Stadt Erlangen

Stadt Ingolstadt

Stadt Kempten

Stadt Landshut

Stadt Würzburg

 

Die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 35 gelten am Stichtag 8. März in:

Landkreis Aichach-Friedberg

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Landkreis Dillingen a.d.Donau

Landkreis Donau-Ries

Landkreis Eichstätt

Landkreis Kitzingen

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Landkreis Roth

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Landkreis Würzburg

Stadt Erlangen

Stadt Ingolstadt

Stadt Kempten

 

Für alle nicht namentlich genannten Landkreise liegt eine 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 zugrunde. Es gelten die entsprechenden Regelungen.

Weitere Fragen und Antworten zur 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-zwoelften-bayerischen-infektionsmassnahmenverordnung-gueltig-ab-8-maerz-2021

Die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die zugehörige Begründung finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/ sowie https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-172/.

Die geltenden Regelungen im jeweiligen Inzidenzwertbereich haben wir in folgendem Schaubild zusammengefasst: https://www.facebook.com/gesundheit.pflege.bayern/photos/pb.572946872759259.-2207520000../3694964670557448/?type=3&theater

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