Am Montag, 30. August, lag der RKI-Inzidenzwert im Landkreis Regensburg den dritten Tag in Folge über 50. Ab Mittwoch, 1. September, 0 Uhr, gelten daher weitere Einschränkungen. Betroffen davon sind die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, öffentliche und private Veranstaltungen sowie die Maskenpflicht in Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen.
Ab Mittwoch, dem 1. September, gelten die folgenden inzidenzabhängigen Regelungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich. Geimpfte oder Genesene werden dabei nicht mitgezählt. In geschlossenen Räumen gilt die 3-G-Regel, also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete.
Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen. Hier jedoch einschließlich geimpfter oder genesener Personen.
Private Treffen – im öffentlichen Raum wie auch auf Privatgrundstücken beziehungsweise in privaten Räumen – sind für Angehörige des eigenen Hausstands und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte besteht ab der ersten Jahrgangsstufe die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nun auch wieder am Sitz- und Arbeitsplatz. Das gilt auch für schulische Angebote in den Ferien, etwa für die sogenannte Sommerschule.
Die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wurde im Amtsblatt vom 30.08.2021 des Landkreises Regensburg veröffentlicht und steht auch auf der Homepage des Landkreises Regensburg zur Einsicht bereit.
Sobald die 7-Tages-Inzidenz von 50 Infizierten pro 100 000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten wird, gibt der Landkreis dies entsprechend im Amtsblatt bekannt. In der Folge treten dann wieder Lockerungen beziehungsweise schärfere Regelungen in Kraft.
Landkreis Regensburg