Di., 14.12.2021 , 11:13 Uhr

Impfzentren im Landkreis Regensburg: Kurzfristige Termine für Gesundheitspersonal

Die Landkreis-Impfzentren bieten Personen, die von der letzte Woche beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, kurzfristig Impftermine an.

Bundestag und Bundesrat hatten unter anderem beschlossenen, dass zum Stichtag 15. März 2022 in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen beziehungsweise ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-Impfung besitzen müssen.

 

Impfung bis zum 15.03.2022

In den Landkreis-Impfzentren kommen der Impfstoff von Moderna für Personen über 30 Jahren, der Impfstoff von BioNTech für Personen unter 30 Jahren sowie das Vakzin von Johnson&Johnson zum Einsatz. Impfwillige können sich ab sofort unter dem bayernweiten Anmeldeportal BayIMCO www.impfzentren.bayern registrieren und sogleich in einem der drei Impfzentren (Impfzentrum Landratsamt, Impfzentrum Wörth a.d.Donau, Impfzentrum Nittendorf) einen Termin buchen. Derzeit sind Termine bereits am nächsten oder übernächsten Tag buchbar.

Wie der ärztliche Leiter der Landkreis-Impfzentren, Dr. med. Andreas Piberger, mitteilt, ist eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt eine gute Möglichkeit, um rechtzeitig vor dem Stichtag am 15.03.2022 einen vollständigen Impfschutz nachweisen zu können. Denn die Zweitimpfung ist für bisher Ungeimpfte bereits drei Wochen nach der Erstimpfung empfohlen.

 

Beschluss: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Bundestag und Bundesrat hatten in der vergangenen Woche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Gesetzesentwurf hieß es dazu, dass dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, eine besondere Verantwortung zukomme, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe. Für bestehende und bis zum 15.03.2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15.03.2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse ab dem 16.03.2022 dürfen nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.

 

Wer ist davon betroffen?

Der Personenkreis, der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen ist, ist im neu eingefügten Paragraf 20a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionssschutzgesetz – IfSG) festgelegt:

https://www.bgbl.de/fileadmin/downloads/bgbl121s5162.pdf

 

Landkreis Regensburg/JM

Das könnte Dich auch interessieren

05.12.2025 Barbing: Kleiner Adventsmarkt zu Ehren des verstorbenen Vorstands der Feuerwehr Der Hintergrund des Adventsmarktes am Samstag (6. Dezember) ist ein tragischer: Die Feuerwehr Barbing hat ihren zweiten Vorstand verloren und musste deswegen ihren Winterzaubermarkt absagen. Aber: Zu Ehren des Verstorbenen findet am Samstag den 06.12.25 bei der Feuerwehr Barbing ein kleiner Adventsmarkt statt. Da wird auch das Doana Gsindl Regensburg vertreten sein und unterstützen. Die Einnahmen und 05.12.2025 Pettendorf: Einbruch in Bank - Zeugen gesucht In Pettendorf im Landkreis Regensburg sind in der Nacht auf den 4. Dezember 2025 bislang unbekannte Täter in ein Bankgebäude eingebrochen. Gegen 01:00 Uhr verschafften sich die Einbrecher gewaltsam Zutritt und versuchten, einen Geldautomaten aufzubrechen. Täter fliehen ohne Beute Der Versuch blieb erfolglos – die Täter flohen ohne Beute in unbekannte Richtung. Trotz sofort eingeleiteter 04.12.2025 Neutraubling: Dreister Einbruch am Nachmittag – Unbekannte plündern Wohnung Während die Bewohner nicht zu Hause waren, hebelten die Einbrecher die Tür auf und gelangten so in die Räumlichkeiten. Bargeld entwendet – Sachschaden rund 500 Euro Im Inneren der Wohnung stahlen die Täter Bargeld. Der Sachschaden an der aufgehebelten Tür wird auf etwa 500 Euro geschätzt. Polizei bittet um Zeugenhinweise Die Polizeiinspektion Neutraubling hat die 04.12.2025 Regensburg: Campus e.V. gewinnt [pop]award Bayern für soziale Nachhaltigkeit Preisträger*innen aus München, Regensburg, Schwabmünchen und Augsburg In der Kategorie Pop-Raute geht der Preis an das Kulturzentrum Backstage München, das seit über 30 Jahren eine feste Größe der bayerischen Musikszene ist. Trotz Standortwechseln und Herausforderungen habe das Team „dieses wichtige Kulturangebot aufrechterhalten“ und die alternative Popkultur nachhaltig geprägt. Der Campus e.V. Regensburg erhält den Preis