Mo., 30.03.2020 , 18:41 Uhr

Huml: "Notfallplan Corona-Pandemie" stellt auch Arztversorgung sicher

Der vom bayerischen Gesundheitsministerium erarbeitete „Notfallplan Corona-Pandemie“ stellt auch die ambulante Arztversorgung in Bayern im aktuellen Katastrophenfall sicher. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Montag hingewiesen. Huml betonte: „In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt wird ein Mediziner mit dem Titel ‚Versorgungsarzt‘ eingesetzt. Dieser hat die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit ärztlichen Leistungen zu planen und zu koordinieren.“

Die Ministerin unterstrich: „Der Versorgungsarzt ist unmittelbar an die örtliche Katastrophenschutzbehörde angebunden. So sollen vom Versorgungsarzt beispielsweise Schwerpunktpraxen für die Untersuchung und Behandlung von COVID-19-Patienten und die Rekrutierung des hierfür erforderlichen Personals eingerichtet werden. Der Versorgungsarzt trifft außerdem alle notwendigen Maßnahmen, um die ärztliche Grundversorgung im Katastrophenfall aufrechtzuerhalten.“

Huml hob hervor: „Klar ist: Die Versorgungsärzte sollen ihre Aufgaben – soweit möglich – im Konsens mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort und den ärztlichen Standesorganisationen sowie insbesondere im Benehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns erfüllen. Im Fall der Fälle müssen die geplanten Maßnahmen im Einzelfall aber auch mittels Anordnung umgesetzt werden können, wenn ein Konsens darüber vor Ort nicht oder nicht rechtzeitig erzielt werden kann.“

Die Ministerin erläuterte: „Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn vor Ort keine Einigung über die Festlegung von Schwerpunktpraxen für die Untersuchung und Behandlung von COVID-19-Patienten möglich ist oder sich auf freiwilliger Basis nicht ausreichend Personal zum Betrieb von Schwerpunktpraxen, örtlichen Testzentren oder für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung gewinnen lässt.“

Dem Versorgungsarzt wird ein Arbeitsstab zugeordnet, dem die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sowie die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände auf Anforderung des Versorgungsarztes ausreichendes und geeignetes Personal zu stellen haben. Die Mitarbeiter des Arbeitsstabes unterstehen insoweit ausschließlich den Weisungen des Versorgungsarztes, der Versorgungsarzt untersteht den Weisungen des Landrats bzw. Oberbürgermeisters.

Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege zum Thema „Notfallplan Corona-Pandemie: Aufrechterhaltung der Arztversorgung während des festgestellten Katastrophenfalls“  ist abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/157/baymbl-2020-157.pdf.

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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