Do, 11.03.2021 , 09:24 Uhr

Holetschek: Gratis-Schnelltests in bayerischen Apotheken möglich

Seit heute können Apotheken in Bayern kostenlose Corona-Schnelltests anbieten. Voraussetzung: Die Testperson hat keine Erkältungssymptome. Das teilt Gesundheitsminister Klaus Holetschek mit und verweist auf eine neue Allgemeinverfügung, die die rechtliche Voraussetzung dafür bilde.

Diese hatte den Apotheken noch gefehlt. «Zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist es entscheidend, möglichst umfassend zu testen, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ansteckungen zu vermeiden. Daher brauchen wir ein großflächiges und möglichst niederschwelliges Test-Angebot», sagte der Minister.

Antigentests werden nun in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken durchgeführt. Apotheker seien aber nicht verpflichtet, die Tests anzubieten, betonte Holetschek. Ein Ergebnis liegt meist innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor. Ist das Testergebnis positiv, müssen sich die Betreffenden den Angaben nach in häusliche Quarantäne begeben.

Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann, sagte, «Test-Kits sind nach unserer Kenntnis ausreichend auf dem Markt vorhanden». Die Bürger sollten aber auch weiterhin die bekannten Maßnahmen wie das Tragen einer Maske, Abstandhalten, häufiges Händewaschen, Desinfizieren und Lüften berücksichtigen.

 

Die Mitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu den Schnelltests in Apotheken

Die Apotheken in Bayern können für alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger kostenlose Corona-Antigen-Schnelltests anbieten. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag in München hingewiesen.

Holetschek betonte: "Wir bauen unser gut funktionierendes System an Testmöglichkeiten in den lokalen Testzentren und bei den Vertragsärzten um eine wichtige dritte Säule weiter aus: Testungen in den Apotheken haben bereits begonnen – seit heute können alle Apotheken, die dazu bereit sind, landesweit Testungen anbieten. Mithilfe einer Allgemeinverfügung hat das Bayerische Gesundheitsministerium heute dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Apotheker zur Durchführung von Antigen-Schnelltests beauftragt."

Grundlage dafür ist die neue Testverordnung (TestV) des Bundes, nach der Apotheken als weitere Leistungserbringer beauftragt werden können.

Der Minister erläuterte: "Apotheken können bei asymptomatischen Personen mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Antigen-Schnelltest durchführen. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist es entscheidend, möglichst umfassend zu testen, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ansteckungen zu vermeiden. Daher brauchen wir ein großflächiges und möglichst niederschwelliges Test-Angebot."

PoC-Antigentests sind Tests, die von professionellen Anwendern in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden. Ein Testergebnis liegt meist innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor.

Holetschek unterstrich: "Eine Verpflichtung der Apotheker, Gratis-Schnelltests anzubieten, besteht aber nicht. Die Testdurchführung ist freiwillig und es werden nur diejenigen Apotheken beauftragt, die sich gegenüber dem Bayerischen Gesundheitsministerium dazu bereit erklärt haben. Auf die Kostenpauschale des Bundes legt der Freistaat noch drei Euro drauf – damit erhalten Apotheker für die Tests bei uns genauso viel wie Ärzte."

Das Bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet mit dem Bayerischen Apothekerverband einen gemeinsamen Leitfaden für die Bürgertests in Bayern.

Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes, Dr. Hans-Peter Hubmannbetonte: "Antigen-Schnelltests durch geschultes Fachpersonal sind ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das Coronavirus. Schnelles und pragmatisches Handeln sind das Gebot der Stunde. Der Leitfaden ermöglicht den Apotheken in Bayern eine sehr unbürokratische Durchführung der PoC-Antigentests. Test-Kits sind nach unserer Kenntnis ausreichend auf dem Markt vorhanden. Auch alle anderen Maßnahmen sollen von den Bürgerinnen und Bürgern weiter berücksichtigt werden. Dazu zählen Maske tragen, Abstand halten, häufiges Händewaschen, Desinfizieren und Lüften."

Die Getesteten erhalten eine schriftliche Bestätigung des Testergebnisses. Ist das Testergebnis positiv, müssen sie sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben.

 

Die Allgemeinverfügung zur Beauftragung der Apotheken zur Durchführung von Antigen-Schnelltests kann hier abgerufen werden.

 

dpa/Bayerisches Gesundheitsministerium/MB

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