Di., 08.07.2025 , 10:55 Uhr

Hochwasserschutz Staubing: LBV sieht Bedenken durch Gutachten bestätigt

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. sieht durch ein unabhängiges Gutachten seine Bedenken bezüglich des Hochwasserschutzes in Staubing (Landkreis Kelheim) bestätigt.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) kritisiert die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen bei Staubing erneut scharf. Kurz vor der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 15. Juli legt der Verband ein unabhängiges Gutachten vor, das aus seiner Sicht gravierende Mängel in den Planungen belegt. Besonders betroffen sei eine einmalige Kiesbank in der Donau, die als besonders wertvoll für bedrohte Fischarten gilt. Der LBV fordert daher erneut Alternativen zum geplanten Deich – unter anderem eine ortsnahe Absiedlung betroffener Anwohner.

Unabhängiges Gutachten kritisiert Deichplanung bei Staubing

Das vom LBV beauftragte Gutachten stammt von Prof. Dr. Helmut Habersack, Lehrstuhlinhaber an der Universität für Bodenkultur in Wien. Es kommt laut LBV zu dem Ergebnis, dass der geplante Hochwasserschutzdeich bei Staubing nicht nur ökologisch bedenklich, sondern auch technisch unzureichend sei. So würden beispielsweise direkte Messungen des Geschiebetransports fehlen. Außerdem sei die verwendete 2D-Modellierung zur Beurteilung der Eingriffe ungenügend – laut Gutachten wäre eine 3D-Modellierung zwingend notwendig.

Nach Einschätzung des LBV widerlegt das Gutachten zentrale Aussagen der Behörden. Die bisherige Behauptung, die flussmittige Kiesbank werde durch den Deich nicht gefährdet, sei laut den Expertinnen und Experten nicht haltbar.

Schutzgebiet in der Donau besonders sensibel

Die vom Deich betroffene Kiesbank liegt nach Angaben des LBV in einem europäischen Schutzgebiet und gilt als einer der wertvollsten Lebensräume für Kieslaicher wie Barbe und Nase im deutschen Donauabschnitt. Der LBV fordert deshalb eine sorgfältige Prüfung von Alternativen. Laut dem Verband sei dies bereits in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2021 angeordnet worden – eine ernsthafte Umsetzung erkenne man jedoch nicht.

LBV fordert Absiedlung oder alternative Schutzwand

Aus Sicht des LBV wäre eine Absiedlung der betroffenen Anwesen – es geht um etwa 10 bis 12 Gebäude – die beste Lösung für Mensch und Natur. Die Bewohnerinnen und Bewohner seien laut dem Verband grundsätzlich offen für eine Absiedlung, sofern die Entschädigungszahlungen verbessert würden. Zudem hält der LBV eine solche Lösung auch finanziell für günstiger als den Bau des geplanten Deichs.

Eine weitere Alternative wäre eine Schutzwand in Ortsnähe, die dem Fluss mehr Raum geben und den Wasserabfluss verlangsamen würde – ein Prinzip, das modernen Hochwasserschutzkonzepten entspricht.

Laut LBV-Kreisgruppenvorsitzendem Peter Michael Schmalz ist in der Region mittlerweile Bewegung in die Debatte gekommen. Sowohl Landrat Martin Neumeyer als auch Kelheims Bürgermeister Christian Schweiger hätten sich offener gegenüber Alternativvorschlägen gezeigt.

Gericht soll Klarheit bringen

Der LBV erhofft sich von der Gerichtsverhandlung eine Entscheidung, die eine neue Planung ermöglicht, ohne die Natur der Donau zu gefährden. Dr. Christian Stierstorfer, Donaubeauftragter des LBV, betont, dass moderner Hochwasserschutz den Flüssen wieder mehr Raum geben müsse. Genau das Gegenteil geschehe jedoch bei den aktuellen Planungen in Staubing, die den Fluss an einer besonders wertvollen Stelle einengen würden.

Pressemitteilung LBV / MF

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