Do, 06.06.2013 , 18:25 Uhr

Hochwasser: Wie funktioniert die Soforthilfe?

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch Hilfsmaßnahmen für die vom Hochwasser Geschädigten beschlossen. Daraus kann für betroffene Bürger ein Sofortgeld ausgezahlt werden.

Das Sofortgeld wird laut Finanzministerium als Zuschuss gewährt, wenn

–         ein Schaden durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist,

–         die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet wird.

Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen.
Das Sofortgeld wird auf gegebenenfalls anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet.

Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.

Das Sofortgeld beträgt 1.500 € pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5.000,– Euro. In besonderen Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich.

Beantragung in der Stadt Regensburg

Oberbürgermeister Hans Schaidinger startet am Freitag in der Frühe die versprochene Soforthilfe für die Hochwasseropfer. Drei Teams aus der Stadtverwaltung sind ab Freitag in den betroffenen Gebieten unterwegs und zahlen das „Sofortgeld“ aus dem Hilfepaket an geschädigte Haushalte und Unternehmen aus.
Alle, die am Freitag nicht erreicht oder mangels Kenntnis nicht berücksichtigt werden, können die Hilfsmittel in den nächsten Tagen schnell und unproblematisch beantragen.
Die Anträge stehen zum Download auf der Homepage der Stadt Regensburg und liegen in den Bürgerbüros oder direkt beim Amt für Stadtentwicklung, Minoritenweg 8, Zimmer Nr. 3.106, aus.

Für Spenden wurde das Spendenkonto „Regensburg hilft“ bei der Sparkasse Regensburg
Kto.-Nr. 88880
BLZ 750 500 00
eingerichtet.

Das Ausstellen einer Spendenbescheinigung ist in diesem Fall nicht notwendig, da der Überweisungsträger als Nachweis beim Finanzamt gilt.

Im Landkreis Regensburg

Die von Land und Bund für die Betroffenen des Hochwassers 2013 zugesagte Soforthilfe wird vom Landratsamt ab sofort umgesetzt. Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen stehen entsprechende Anträge (siehe Anlagen) für eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Hochwasser-Geschädigten bereit. Sie sind auch abrufbar im Internet unter www.landkreis-regensburg.de. Bürger, die keinen Zugriff aufs Internet haben, erhalten die Anträge auch in ihren Gemeinden ausgehändigt.

Wichtiger Hinweis: Bitte listen Sie sämtliche Schäden möglichst genau auf und belegen Sie diese wenn möglich (z.B. anhand von Fotos, Schadensauflistung mit Kaufpreis oder Zeitwert, Reparaturkosten etc.).

Bitte unterschreiben Sie die Anträge persönlich und schicken diese an:

Landratsamt Regensburg – Abteilung Kommunalaufsicht

Herr Wagner, Zi. Nr. 211

Altmühlstraße 3

93059 Regensburg

 In besonders dringenden Fällen ist auch eine direkte Auszahlung des Sofortgeldes im Landratsamt Regensburg möglich. In der Behörde stehen als Service über die normalen Öffnungszeiten hinaus ab sofort Mitarbeiter in der Zeit von heute, Donnerstag, bis 18.00 Uhr sowie morgen, Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend), und übermorgen, Samstag 8.00 bis 13.00 Uhr, bereit. Anträge können in diesen Fällen im Landratsamt, Altmühlstraße 3, Zimmer-Nr. 211, ausgefüllt und abgegeben werden. Soforthilfen über 1500 Euro (Privathaushalte) werden dabei direkt ausbezahlt, Soforthilfen für Unternehmen in Höhe von 5000 Euro werden zeitnah überwiesen. Ansprechpartner im Landratsamt zum Thema Sofortgeld ist Herr Wagner, Tel. 0941/4009-245.

In der Stadt Straubing

Die Anträge für Soforthilfen an Privathaushalte und Kleinstunternehmen finden Sie im Internet auf der Webseite der Stadt Straubing (www.straubing.de) als pdf-Download. Die Hochwassergeschädigten im Bereich der Stadt Straubing sollen sich bitte umgehend telefonisch mit der Stadtverwaltung – Finanzreferat – in Verbindung setzen. 

Zuständige Ansprechpartner sind

Herr Spanner (Tel.Nr. 944-224, E-Mail: Max.Spanner@Straubing.de) und Herr Fitz (Tel.Nr. 944-226, E-Mail: Karl.Fitz@Straubing.de).

Nach erfolgter Meldung kommen Mitarbeiter des Finanzreferates zu den Geschädigten, nehmen vor Ort die Anträge auf und zahlen nach Möglichkeit die Soforthilfen unmittelbar aus.

Im Landkreis Straubing-Bogen

Für Hochwasserschäden im Landkreis sind die Anträge beim Landratsamt Straubing-Bogen – Finanzverwaltung – zu stellen. Eine Antragstellung per Fax (09421/973-414), eingescannt per E-Mail (finanzwesen@landkreis-straubing-bogen.de) oder eine Abgabe bei der örtlichen Gemeindeverwaltung ist ebenfalls möglich. Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgt durch das Landratsamt.

Die Anträge können unter www.landkreis-straubing-bogen.de heruntergeladen werden und sind auch bei den Gemeinden erhältlich.

Rückfragen bitte unter Tel. 09421/973-122 oder -123.

In der Stadt Kelheim

Noch keine Informationen

Im Landkreis Kelheim

Wie angekündigt, werden den Hochwassergeschädigten im Landkreis Kelheim neben der Soforthilfe auch schnellstmöglich weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Dementsprechend wurden bereits am 4. Juni 2013 die Gemeinden im Landkreis Kelheim gebeten, erste Angaben über die betroffenen Gemeindebereiche zu melden. Die Schadenserhebung wird am Montag den 10.06.2013 beginnen.

Die Schadenskommission setzt sich aus Bausachverständigen des Landratsamtes, Vertretern der IHK, der Handwerkskammer und der Gemeinden zusammen.Der Ansprechpartner für Antragstellung und Schadensregelung ist Kreisbaumeister Konrad Schwendner vom Landratsamt Kelheim, Tel. 09441/207-219.

Informationen und Anträge auf Sofortgeld zum Herunterladen finden Sie unter: www.landkreis-kelheim.de

In der Stadt Cham

Noch keine Informationen

Im Landkreis Cham

Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises Cham unter www.landkreis-cham.de erhältlich. Ansprechpartner im Landratsamt für das Sofortgeld und die weiteren Hilfsprogramme sind Christoph Paul, Tel. 09971/78-238 und Robert Schinabeck, Tel. 09971/78-216.

JE

 

 

 

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