Bayerns Staatsregierung legt für den besonders hart getroffenen Landkreis Rottal-Inn ein Sonderhilfsprogramm zur Beseitigung der Hochwasserschäden auf. In Härtefällen will die Staatsregierung dort bis zu 100 Prozent des Schadens ersetzen, wie Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) am Dienstag berichtete. Das soll unabhängig vom Einkommen gelten – und auch für Schäden, gegen die sich die betroffenen Bürger eigentlich hätten versichern können. Dabei soll es vier separate Hilfsprogramme geben – für Unternehmen und freie Berufe, für die Land- und Forstwirtschaft, für Privathaushalte und Wohnungsunternehmen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden.
In den übrigen, lediglich von «hundertjährigem» Hochwasser getroffenen Kommunen gelten strengere Anforderungen für staatliche Hilfszahlungen. Der größte Unterschied: Nicht versicherte Schäden will die Staatsregierung nur zu 50 Prozent ersetzen, wenn diese versicherbar gewesen wären.
Dieses Programm gilt für Stadt und Landkreis Ansbach sowie die Kreise Weißenburg-Gunzenhausen, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Passau, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Weilheim-Schongau sowie den Kreis Würzburg. Hilfen wird es unter Umständen auch für die Kreise Regensburg und Cham geben, das wird nach Hubers Worten derzeit geprüft.
Heiß diskutiert wird im Landtag, wie die Vorsorge verbessert werden könnte. Die SPD-Landtagsfraktion forderte insbesondere den Stopp des Stellenabbaus in den Wasserwirtschaftsämtern, die für den Hochwasserschutz zuständig sind.
«Seit 2003 sind in den Wasserwirtschaftsämtern nach unseren Berechnungen 1.000 Stellen abgebaut worden», kritisierte der SPD-Umweltpolitiker Florian von Brunn. Der Stellenabbau müsse beendet werden, stattdessen müssten neue Stellen geschaffen werden. «Wir brauchen eine Personalbedarfsanalyse», forderte von Brunn.
Die SPD plädiert zudem für eine Überprüfung, ob bei drohendem Hochwasser die Vorwarnzeiten für die Bürger verkürzt werden können. So solle geprüft werden, ob die Regenradarmessungen genutzt werden könnten, um die Bürger kurz vor dem Eintreffen einer Hochwasserwelle zu warnen. Die Staatsregierung will außerdem ehrenamtlichen Helfern das Leben erleichtern. Künftig sollen nicht mehr nur die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, sondern auch ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, bei vollem Gehalt von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte als sogenannte Schnelleinsatzgruppen alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.
dpa/MF