Di., 21.08.2018 , 13:02 Uhr

Herrmann: Trendwende bei gerichtlichen Asylverfahren

Die Zahl der offenen Asylverfahren in Bayern geht zurück. So seien Ende Juli noch weniger als 38 000 Asylklagen anhängig im Vergleich zu mehr als 41 000 Ende vergangenen Jahres. Das teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag in München mit. Zurückgegangen sei die Zahl, weil die Gerichte deutlich mehr Fälle erledigen konnten und weil es weniger neue Asylverfahren gebe. So seien 2016 fast 8 800 Asylklagen erledigt worden, 2017 dagegen knapp 19 000. Im ersten Halbjahr 2018 waren es rund 12 000. Auch gebe es mit etwa 9 700 neu eingegangenen Asylverfahren im ersten Halbjahr 2018 deutlich weniger neue Verfahren als 2017, als die Zahl für das gesamte Jahr noch bei fast 45 300 lag.

Die «enormen Herausforderungen», die die Asyklagen an die Verwaltungsgerichte stellen, haben Herrmann zufolge jedoch die anderen Verfahren dort kaum beeinträchtigt. Die Anzahl der unerledigten allgemeinen Verfahren und deren Dauer seien nur geringfügig gestiegen.

Die Mitteilung des Innenministeriums:

Bei den neu eingehenden Asylverfahren an den bayerischen Verwaltungsgerichten ist eine klare Trendwende zu verzeichnen. Sind im Jahr 2017 noch 45.276 neue Asylklagen bei den Gerichten eingegangen, waren es heuer im ersten Halbjahr noch 9.697. Diese aktuelle Entwicklung hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute vorgestellt. Wie der Minister erklärte, seien die Verwaltungsgerichte trotz dieses Rückgangs weiterhin vor enorme Herausforderungen gestellt. So waren an den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten zum Ende des letzten Jahres mehr als 41.000 offene Asylverfahren anhängig. Auch hier ist aber mittlerweile der Scheitelpunkt erreicht: Ende Juli waren weniger als 38.000 Asylverfahren anhängig. „Das zeigt, dass der Abbau des Berges offener Asylverfahren bereits im Gange ist“, so Herrmann. Wie der Innenminister erklärte, sei dieser Rückgang der kräftigen personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte und einer deutlichen Steigerung der erledigten Verfahren zu verdanken. „Kein anderes Land in Deutschland hat seine Verwaltungsgerichte in diesem Umfang mit zusätzlichem Personal ausgestattet“, betonte Herrmann.

Wie der Minister weiter erklärte, konnten im Doppelhaushalt 2015/2016 und im Nachtragshaushalt 2016 insgesamt 66 Stellen für neue Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter geschaffen und besetzt werden. Im ersten und zweiten Nachtragshaushalt 2018 seien der Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt weitere 100 Richterstellen im Rahmen einer Stellenreserve zur Verfügung gestellt worden. Bis Ende des Jahres werden insgesamt 26 neue Kammern geschaffen und mit Richterinnen und Richtern besetzt sein. Davon sind 16 zusätzliche Spruchkörper bereits besetzt und sorgen bayernweit für Entlastung bei den Verwaltungsgerichten. Hinzu kamen nach Herrmanns Worten seit Anfang 2016 außerdem 144 Stellen für nichtrichterliches Personal, also beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Gerichte.

Erfreut zeigte sich Herrmann darüber, dass die Zahl der erledigten Asylverfahren erheblich gesteigert werden konnte. Im 2016 seien noch 8.775 Asylklagen erledigt worden. Im letzten Jahr legten die Erledigungen dann auf 18.922 kräftig zu. Im 1. Halbjahr 2018 waren es laut Herrmann sogar 11.909 Asylklagen, die die bayerischen Verwaltungsrichterinnen und -richter abarbeiteten. „Bereits die bisherige Personalaufstockung war eine kräftige Investition in die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgerichte. Mit der Besetzung der neu geschaffenen Richterstellen werden wir die Erledigungen künftig sogar noch weiter steigern können“, kündigte Herrmann an.

Ein großes Anliegen ist Herrmann, dass es bei den allgemeinen Verfahren, also beispielsweise bei Streitigkeiten in Bausachen – trotz der erheblichen Belastung mit Asylverfahren – bislang zu keinen spürbaren Beeinträchtigungen kommt. Der Minister verwies darauf, dass sowohl die Zahl der unerledigten allgemeinen Verfahren (2017: 12.491; Stand 31.07.2018: 12.938) als auch die durchschnittliche Klagedauer (2017: 8,6 Monate; 1. Halbjahr 2018: 9 Monate) nur geringfügig angestiegen sind. „Auch Kläger, die eine Baugenehmigung erstreiten wollen, sich gegen einen Kostenbescheid wenden oder die Rechtmäßigkeit einer Polizeimaßnahme klären wollen, haben einen Anspruch auf eine möglichst schnelle Entscheidung durch unsere Verwaltungsgerichte“, betonte Herrmann.

dpa/Pressemitteilung/MF

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