Das Landratsamt Cham warnt in einer aktuellen Mitteilung vor der sogenannten "Hasenpest". Diese ist im Landkreis aufgetreten und kann sich theoretisch (durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren) auch auf den Menschen übertragen.
Landkreisbewohner werden aufgefordert, kranke oder tote Tiere nicht zu berühren. Auch im Umgang mit Wildbret sollte man vorsichtig sein!
Im Landkreis Cham im Bereich Michelsdorf wurde bei einem auffälligen Feldhasen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) der Erreger der Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen.
Der Krankheitserreger ist ein Bakterium namens Francisella tularensis und ist für Mensch und Tier ansteckend. Hauptträger des Erregers sind Feldhasen, Wildkaninchen und auch Nagetiere, Menschen und Hunde können sich ebenfalls infizieren. Erkrankte Wildtiere sind matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu und sterben häufig an der Infektion.
Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Ausscheidungen. Auch Stäube, Bisse, blutsaugende Insekten und unzureichend erhitztes Wildbret können zu Infektionen führen. Infektionen von Menschen und Hunden sind allerdings selten. Hauptsächlich Jäger, Metzger, Köche und Tierärzte sind gefährdet. Die Inkubationszeit beträgt drei bis 10 Tage. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit grippeartigen Symptomen. An der Eintrittsstelle entwickelt sich häufig ein Geschwür. Im Folgenden kann die Erkrankung sehr unterschiedlich verlaufen und geht von Lymphknotenschwellungen über Organentzündungen bis hin zum Tod. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln, die Heilungschancen sind sehr gut. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.
Wer einen kranken oder toten Feldhasen oder ein Wildkaninchen auffindet, sollte das Tier nicht berühren und den zuständigen Jäger informieren. Hunde sind davon fernzuhalten. Jäger sollten verdächtige Tiere nur mit Einmalhandschuhen anfassen. Verdächtige Tiere sind nicht zum Verzehr geeignet. Unabhängig davon sollte Wildbret nur vollständig durcherhitzt verzehrt werden.
Für weitere Informationen zur Erkrankung stehen das Veterinäramt Cham (09971/78224) und das Gesundheitsamt Cham (09971/78450) zur Verfügung.
Pressemitteilung Landkreis Cham/MF