Fr., 28.10.2016 , 11:15 Uhr

Halloween und Horror-Clowns – Kein Freibrief für Straftaten

Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei in der Oberpfalz vor vermeintlichem Halloween-Treiben, das in einigen Fällen ausartet. Unter anderem sprechen die Beamten dabei auch das neue Phänomen der sogenannten "Horror-Clowns" an. Ein solches Kostüm und auch das Halloween-Fest an sich, seien kein Freibrief für Straftaten.

Die Polizei berichtet:

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween. Dieser ursprünglich keltische Brauch, der vor einigen Jahren aus den USA nach Deutschland „importiert“ wurde, erfreut sich die letzten Jahre immer größerer Beliebtheit. Kinder gehen in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus und fordern die Bewohner mit dem Spruch: „Süßes oder Saures“ auf, Süßigkeiten herauszugeben, weil sie ihnen sonst Streiche spielen. Auch Erwachsene feiern als schaurige Gestalten verkleidet Halloweenparties und amüsieren sich.

An und für sich ist dagegen nichts einzuwenden und auch die Polizei will in diesem Zusammenhang nicht als Spielverderber auftreten, solange alles im Rahmen des guten Geschmacks bleibt und keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Leider zeigen die polizeilichen Bilanzen der letzten Jahre aber auch, dass die Halloweennacht oftmals als Freibrief für Straftaten angesehen wird. Selbiges gilt für das neuartige Phänomen der sog. „Horror-Clowns“.

 

 

Eingebetteter Post: Die Polizei in München warnt ebenfalls vor dem fragwürdigen Trend

 

Bei Halloweenstreichen, die das Eigentum oder gar die Gesundheit anderer Menschen gefährden oder schädigen, handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte sondern um Straftaten, die konsequent verfolgt werden!

Die Täter müssen mit Strafanzeigen, z.B. wegen Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung rechnen. Zudem sind derartige Umtriebe nicht nur strafrechtlich relevant, sie können auch unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Am 1.November, dem Allerheiligentag, gilt zudem zu beachten, dass es sich hierbei um einen sog. Stillen Tag handelt, dessen Schutz um 02:00 Uhr beginnt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes können mit Geldstrafen bis zu Zehntausend Euro geahndet werden.

Die Oberpfälzer Polizei wünscht allen Geistern, Hexen und Spukgestalten eine schöne und vor allem friedliche Halloweennacht.

PM/MF

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