Mo., 28.12.2015 , 15:47 Uhr

Hände weg vor illegal erworbenem oder selbst gebasteltem Feuerwerk

Im wahrsten Sinne des Wortes „Hände weg“ kann vorkommen, falls illegales oder selbst gebasteltes Feuerwerk gezündet wird. Oft entfalten illegal eingeführte Feuerwerkskörper, z.B. aus Polen oder Tschechien eine bis zu 50 Mal größere Sprengkraft als in Deutschland zugelassenes Feuerwerk. Derartige Pyrotechnik enthält große Mengen an sog. Blitzknallsätzen, die weit brisanter sind als das sonst üblicherweise verwendete Schwarzpulver.

Auch selbst gebasteltes oder zusammengemischtes „Feuerwerk“ entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, ist nicht handhabungssicher, instabil und sehr sensibel. Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen kann nicht nur Verbrennungen an den Händen nach sich ziehen, sondern auch zu tödlichen Verletzungen führen.

Aus diesem Grund warnt die Regierung der Oberpfalz, Gewerbeaufsichtsamt vor Eigenbau bzw. illegal eingeführten Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Wer an Silvester ein Feuerwerk genießen will, sollte darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden. Mittlerweile gibt es europaweit 17 Prüfstellen, die Untersuchungen für den deutschen Markt durchführen.

Doch Vorsicht: Unter Umständen darf ein Feuerwerksartikel, der in Polen uneingeschränkt verwendet werden darf, in Deutschland nur von einem zugelassenen Pyrotechniker gezündet werden.

In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer CE Kennzeichnung oder BAM-Nummer und deutscher Beschriftung verkauft werden.

Bei Unsicherheiten hat der Verbraucher die Möglichkeit, auf den Internetseiten der nationalen Prüfstelle für Pyrotechnik, die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, kurz BAM genannt zu überprüfen, ob es sich bei dem Feuerwerkskörper um einen in Deutschland zugelassenen Artikel handelt oder eben nicht.

Auch in Deutschland gekaufte Silvesterkracher können bei unsachgemäßer Handhabung zu Unfällen mit Sachschäden oder sogar zu Personenschäden führen. Deshalb haben Silvesterkracher in den Händen von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen nichts zu suchen.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk erfolgt im Jahr 2015 vom 29.12.bis zum 31.12. in den Geschäften der Region.

Die Gewerbeaufsicht der Regierung der Oberpfalz überwacht auch in diesem Jahr wieder die Einhaltung der aus dem Sprengstoffrecht herrührenden Anforderungen hinsichtlich der Lagerung und des Verkaufes von pyrotechnischen Artikeln stichprobenartig in der gesamten Oberpfalz.

 

Hier einige Tipps der Bundespolizei wie Sie Silvester sicher feiern können:

– Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern.

– Achten Sie immer darauf, dass die BAM- oder CE-Zeichen nicht gefälscht sind.

-Lesen  Sie  vorab  immer  die  Gebrauchsanweisung  und  die  Sicherheitshinweise,  damit  Sie  und  unbeteiligte  Personen  nicht  zu Schaden kommen.

– Achten  Sie  auf  ausreichend  Platz  beim  Anzünden  der  Feuerwerkskörper.

– Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht erneut angezündet werden.

Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen.

Weitere Informationen zum Thema Verkauf, Lagerung und Verwendung pyrotechnischer Artikel erteilt das Dezernat 2 des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung der Oberpfalz unter der Rufnummer 0941/5680-0 (Vermittlung) oder 0941/5680-720-72

 

PM/LH

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