Fr., 26.09.2014 , 10:16 Uhr

Gutachten zur Hans-Herrmann-Schule liegt vor

„Zu der Frage, ob die Hans-Herrmann-Schule weiterhin diesen Namen tragen soll, wünsche ich mir jetzt, da uns eine wissenschaftliche Stellungnahme vorliegt, eine unvoreingenommene, offene Diskussion“, erklärt Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.

Im Frühjahr 2013 hatte das Kultusministerium einen Bericht über problematische Namenspatrone bayerischer Schulen veröffentlicht. Darunter fand sich auch der Name von Hans Herrmann, der während der Herrschaft der NSDAP zweiter Bürgermeister in Regensburg, Mitglied der NSDAP und Förderer der SS war. In den 1950er Jahren war Herrmann Oberbürgermeister von Regensburg und Landtagsabgeordneter. Nach dem Tod Herrmanns im Jahr 1959 zeichnete ihn die Stadt posthum mit der Ehrenbürgerwürde aus. Zudem wurden eine Schule und ein angrenzender Park nach ihm benannt.

Im Auftrag der Stadt haben Dr. Werner Chrobak, Heimatpfleger der Stadt Regensburg, und Prof. Dr. Bernhard Löffler vom Lehrstuhl für bayerische Landesgeschichte an der Universität Regensburg aus wissenschaftlicher Sicht nun eine Stellungnahme zur Einordnung der Person Hans Herrmann vorgelegt. „Diese Stellungnahme soll uns allen, ganz besonders der Schulfamilie, als Diskussionsgrundlage dienen“, betont Wolbergs. Am 10. Oktober 2014 wird der Oberbürgermeister mit Vertretern der Schule zusammenkommen. Gemeinsam mit ihnen will die Stadt nach einer Lösung suchen, wie mit der Namensbenennung nach Hans Herrmann umgegangen werden soll.

„Ich möchte der Diskussion, die jetzt sicher in Gang kommen wird, nicht vorgreifen“, sagt Wolbergs. „Alle, die sich eine fundierte Meinung bilden wollen, können das anhand der wissenschaftlichen Stellungnahme tun. Über die Frage, wie wir mit der Ehrenbürgerwürde von Hans Herrmann und mit der Benennung des Parks nach ihm umgehen, wird die Stadt später entscheiden. Es ist jetzt erst einmal wichtig zu wissen, was die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrerschaft der Hans-Herrmann-Schule möchten.“

Die wissenschaftliche Stellungnahme ist ab sofort hier als .pdf einsehbar.

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