Gibt es einen guten und einen schlechten Freispruch? Für Gustl Mollath schon. Das Urteil ist für ihn mit dem Makel des Gewalttäters behaftet. Der 57-Jährige legte nun Revision ein. Ob er damit durchkommt, muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Gustl Mollath hat gegen seinen Freispruch durch das Landgericht Regensburg Revision eingelegt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Das Urteil war vor einer Woche im Wiederaufnahmeverfahren ergangen. Darin sah das Landgericht die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an. Es befand den 57-Jährigen dennoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Diesen Vorwurf wolle er nicht auf sich sitzen lassen, hatte Mollath bereits kurz nach der Entscheidung erklärt. Dabei hatte er sich auch gegen die Einschätzung des Gerichts gewandt, dass eine wahnhafte Störung vorgelegen haben könnte.
«Man muss schauen, wie man sich in der Zukunft wieder etablieren kann», sagte Mollath am Freitag dem Südwestrundfunk (SWR). Ob die Revision gegen den Freispruch allerdings statthaft und begründet ist, muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Das hängt unter anderem davon ab, ob der 57-Jährige durch die Gerichtsentscheidung in irgendeiner Form belastet wird. Bisher sei ständige Rechtsprechung, dass dies bei einem Freispruch nicht der Fall sei, erklärte der Regensburger Gerichtssprecher. Das sei aber Sache des BGH. Die Revisionsbegründung liegt noch nicht vor – dazu muss nach Angaben des Sprechers erst die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt werden, was einige Wochen dauern kann.
Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Einige Zeit verbrachte er auch im Bezirkskrankenhaus in Straubing, das wegen der Modellbau-Affäre in die Schlagzeilen geriet. Dort bauten psychisch kranke Straftäter Modellautos für die Firma Sapor Modelltechnik, an der Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) und ihr Ehemann beteiligt waren. Auch Mollath hätte hier gerne Modelle gebastelt. «Das wäre passend gewesen, ich habe ja einen Gesellenbrief in Maschinenbau», sagte er dem SWR. Er habe sich mehrmals darum beworben, aber nie eine Antwort bekommen.
In der Psychiatrie saß Mollath seiner Ansicht nach zu Unrecht. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens und warf seiner Ex-Frau vor, sie hätte eine Intrige gegen ihn gesponnen. Im August 2013 war er dann erfolgreich. Er kam frei und das Verfahren wurde neu aufgerollt. Da das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren für Mollath nicht schlechter ausfallen konnte, war der Freispruch obligatorisch. Das Regensburger Gericht sprach ihm zudem eine Entschädigung für die Zeit in der Psychiatrie zu. Der Fall Mollath hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst und auch die deutsche Justiz erschüttert.
Für die Revision hat sich Mollath nun den Münchner Anwalt Adam Ahmed als Wahlverteidiger genommen. Das Mandat seiner Pflichtverteidiger läuft nach Angaben des Gerichts aber weiter, da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, sagte der Sprecher. Der 57-Jährige hatte sich mit den bisherigen Anwälten im Laufe des Prozesses überworfen.
dpa