Infektionsschutz kontra Religionsfreiheit - diese Frage muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag beantworten. Ein Münchner Anwalt hatte in der vergangenen Woche einen Eilantrag gegen das Gottesdienstverbot eingereicht, weil er als Katholik das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern will.
Er begründet dies damit, dass das derzeit geltende absolute Verbot ihn in seiner Religionsfreiheit verletze. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben forderte er eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen. Der Anwalt betonte, er klage für alle Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien.
dpa
an den Osterfeiertagen sendet TVA natürlich auch weiter! Wir übertragen für Sie mehrere Gottesdienste aus em Regensburger Dom im Livestream. So können Sie in dieser Ausnahmesituation trotzdem dabei sein, ohne ein Gotteshaus zu betreten.
Hier finden Sie unser Osterprogramm - und hier finden Sie unseren Livestream.