Die Kirchenglocken in Siegenburg dürfen vorerst weiterhin läuten. Ein Nachbar der Kirche Sankt Nikolaus hatte die Kirchenstiftung verklagt, weil die Kirchenglocken aus seiner Sicht zu laut läuten würden. Er habe bereits gesundheitliche Schäden davongetragen. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg wollte der Nachbar die einstweilige Unterlassung des Läutens bewirken. Mit diesem Antrag scheiterte er bereits im September. Jetzt hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Kirchenstiftung Recht gegeben.
Damit hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Nachbarn gegen den abgelehnten Eilantrag abgewiesen. Dieser habe nicht glaubhaft gemacht, dass das liturgische Glockengeläut unzumutbar laut sei, auch unter Berücksichtigung der Religionsausübungsfreiheit einerseits und des Gesundheitsschutzes andererseits. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stelle liturgisches Glockengeläut keine erhebliche Belästigung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes dar. Es müsse daher von sich gestört fühlenden Einzelpersonen oder Personengruppen – auch unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz – hingenommen werden.
Der Glockenstreit von Siegenburg geht aber noch weiter: das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Regensburg steht noch aus.