Mi., 27.04.2022 , 14:33 Uhr

Getötete Biber in Schwandorf - Polizei setzt Belohnung für Hinweise aus

Nachdem Anfang des Jahres bei Schwandorf mehrere Biber getötet wurden, setzt das Landeskriminalamt jetzt eine Belohnung von 1000 Euro für Hinweise aus.

Zudem hat die Polizei am Mittwoch (27.4.) eine Drohne eingesetzt, um Gewässer im betroffenen Gebiet abzusuchen. Dabei wurden jedoch keine weiteren Biberkadaver gefunden. Die gute Nachricht dabei ist, dass die Beamten davon ausgehen, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Tiere mehr geötet wurden. Allerdings hätte sich die Polizei von etwaigen Kadavern Hinweise auf die bei den Abschüssen verwendete Munition versprochen.

Wer Hinweise bezüglich der getöteten Tiere hat, kann sich an die Polizei in Schwandorf wenden: 09431/4301-0. Hinweise nimmt auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.

MF

Die eingesetzte Drohne der Polizei
Die Mitteilung der Polizei

Seit Anfang dieses Jahres wurden bei Schwandorf mehrere Biber widerrechtlich getötet. Die Polizei suchte heute mit einer Drohne Gewässer ab. Die Polizei hat für Hinweise eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt.

Seit Anfang dieses Jahres wurden bei Schwandorf in den Naabauen zwischen Krondorf und Fronberg mehrere Biber widerrechtlich getötet. Bisher wurden sieben Kadaver aufgefunden, bei denen teilweise Schussverletzungen festgestellt wurden. Die Polizeiinspektion Schwandorf ermittelt daher wegen Vergehen nach dem Tierschutz- und Bundesartenschutzgesetz. Am Mittwoch, den 27. April 2022, wurden im Raum Schwandorf relevante Gewässer mit einem Multicopter (Drohne) der Bayerischen Grenzpolizei abgesucht. Ziel war es, weitere Biberkadaver hinsichtlich der verwendeten Munition und ggf. Beweismittel zu finden. Diesbezüglich verlief die Suche leider ergebnislos. Erfreulich ist jedoch, daß davon auszugehen ist, daß keine weiteren Tiere mehr getötet wurden.

Durch das Bayerische Landeskriminalamt wurde zudem eine Belohnung in Höhe von

1000 Euro

(in Worten: eintausend Euro)

für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen. Hinweise richten Sie bitte an die Polizeiinspektion Schwandorf, Tel. 09431/4301-0, oder jede andere Polizeidienststelle. Rechtliche Hinweise: Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen ist.

Polizeimeldung

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