Di., 05.02.2019 , 14:16 Uhr

Gesetzesänderung in Bayern: Familiengeld nun auch für Hartz-IV-Empfänger

Monatelang haben Bund und Staatsregierung über das bayerische Familiengeld gestritten, denn: Hartz-IV-Empfänger sollen auch diese Leistung bekommen. Heute (05.02.19) ist die Gesetzesänderung beschlossen worden.

Durch die Korrektur des Gesetzes verzichtet der Bund auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Zahlungen. Familien, denen Hartz IV bislang entsprechend gekürzt wurde, sollen die Summe rückwirkend ausgezahlt bekommen. Und das sind nicht wenige: Insgesamt wurden bislang rund 284.000 Familiengeldbescheide erstellt. Und bei rund acht Prozent der Familien wurde das Familiengeld auf Hartz-IV-Zahlungen angerechnet.

Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) sprach von einem pragmatischen Kompromiss, der eine schnelle Lösung ermögliche. Man umgehe den – aus bayerischer Sicht erfolgversprechenden – Klageweg: «Mir ist wichtig, dass die Menschen schnelle Klarheit haben.»

Familiengeld für alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern

Das seit September 2018 in Bayern ausgezahlte Familiengeld beträgt monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten, ab dem dritten Kind beträgt der Zuschuss 300 Euro. In Bayern hatten die meisten Eltern, die von Hartz IV leben, bislang kein Familiengeld erhalten, weil es der Bund auf Hartz IV anrechnete. Ausnahme waren Empfänger in bestimmten, sogenannten Optionskommunen: Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Kreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes.

Konkret wird im bayerischen Gesetz nun klargestellt, dass das Familiengeld gezahlt wird, damit Eltern «für eine förderliche frühkindliche Betreuung sorgen können». Auf diesen Kompromiss hatten sich Freistaat und Bund in der vergangenen Woche verständigt.

 

Pressemitteilung dpa

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