Fr., 03.09.2021 , 14:09 Uhr

Gericht weist in zweiter Instanz Berufung der Bahn gegen GDL-Streik zurück

Der Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln derzeit nicht zu stoppen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.

Bahnkunden müssen sich auch in den nächsten Tagen auf Behinderungen durch den Lokführerstreik einrichten. Die Deutsche Bahn scheiterte am Freitag auch im zweiten Anlauf, den Arbeitskampf mit juristischen Mitteln zu unterbinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte in zweiter Instanz eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.

Die Parteien stritten insbesondere um eine Klausel, mit der die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, die in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Konkurrenzgewerkschaft EVG in der Mehrheit ist. Nach Auffassung des Gerichts müsse diese Klausel leerlaufen, mache aber nicht den gesamten Streikaufruf unwirksam. Die Kammer prüfte auch, ob die Lokführer einen illegalen Unterstützungsstreik für die anderen Bahn-Beschäftigten leisten.

Schon am Vortag hatte das Arbeitsgericht befunden, dass die Streikziele der Gewerkschaft rechtmäßig sind. Die Bahn hatte den erneuten Gang vors Gericht mit den schweren Auswirkungen des Ausstandes begründet. «Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen», hatte Bahn-Sprecher Achim Stauß im ARD-«Morgenmagazin» erklärt. «Denn dieser Streik ist unsäglich, er ist völlig überzogen – auch in seiner Länge.» Die GDL-Spitze müsse dringend ihre Blockadehaltung aufgeben.

Vorerst geht der Streik weiter: Im Regional- und S-Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unterwegs, teilte der Konzern am Freitagmorgen mit. Aufgrund der unterschiedlichen Streikbeteiligung schwanke das Angebot regional: Stärkere Einschränkungen könne es – ähnlich wie bei den vergangenen Streiks – in den östlichen Bundesländern und einigen Metropolregionen geben.

Für das Wochenende strebt die Bahn eine leichte Ausweitung des Fahrplanangebots im Fernverkehr an – von 25 auf 30 Prozent. Am Samstag und Sonntag sollen so auch Fernzüge zwischen Rostock, Berlin und Dresden unterwegs sein. Fest steht: Reisende müssen mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen. Kunden seien daher gut beraten, Reisen zu verschieben.

Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Die Gewerkschaft will, dass sämtliche Forderungen aus dem Mai erfüllt werden.

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das Bahn-Tarifangebot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. «Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will», sagte der Gewerkschafter dem «Spiegel». Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.

Seit Donnerstagmorgen wird der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstagmorgen enden.

 

dpa

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