Fr., 22.03.2019 , 18:41 Uhr

Gericht verbietet Betrieb von größter Geflügelmastanlage in Bayern

Eine der größten Geflügelmastfirmen in Bayern darf nach einem Gerichtsurteil nicht in Betrieb gehen. Das Verwaltungsgericht München entschied am Freitagnachmittag, dass die Mastanlage in Wolnzach im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm nicht als landwirtschaftlicher Betrieb zu werten ist. «Nur als solcher wäre die Anlage unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich zulässig», teilte das Gericht mit. Der Freistaat und der Hähnchenmäster können gegen das Urteil noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage – durch das Landratsamt Pfaffenhofen als staatliche Behörde – in dem Ortsteil Eschelbach genehmigt hatte. Ein Landwirt, der zuvor einen Stall mit 40 000 Hähnchenmastplätzen hatte, wollte eine neue Anlage mit rund 145 000 Mastplätzen bauen. Das sorgte für Proteste. Die Gegner der Anlage fürchteten deutlich mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltverschmutzungen.

Das Gericht befasste sich allerdings nicht mit der Geruchsbelästigung und möglichen Umweltfolgen, sondern nur damit, ob die Anlage noch als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann. Dazu müsste der Bauer über einen Zeitraum von etwa 30 Jahren so viel landwirtschaftliche Fläche haben, dass er die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Bei jährlich fast 1,1 Millionen Masthähnchen verneinte das Gericht dies: «Die erforderliche landwirtschaftliche Fläche konnten die Betreiber nicht nachweisen», teilte das Gericht mit.

«Das ist ein großer Erfolg für den Umweltschutz und die bäuerliche Landwirtschaft», kommentierte der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner die Entscheidung. Die Familie des Landwirts wollte sich zunächst nicht äußern.

Zeitweise war es um einen möglichen Vergleich mit einer Verringerung auf knapp 120 000 Mastplätze gegangen. Der BN hatte das am Montag zurückgewiesen. Die Auswirkungen auf die Luftbelastung und sensible Naturräume seien auch mit reduziertem Tierbestand erheblich. Zudem sei die Futterflächenberechnung von grundsätzlicher Bedeutung. Der Einsatz von Importsoja in der Tierhaltung führe sowohl zu einer Nitratanreicherung in den Böden als auch indirekt zu Umweltproblemen in den Exportländern durch Pestizide und Regenwaldabholzung.

«Offenbar konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass auch das Eiweißfutter überwiegend aus heimischer Produktion stammen muss», sagte Rottner nach dem Hauptsache-Urteil. Das Verwaltungsgericht hatte darin anders entschieden als im Eilverfahren vor etwa einem Jahr. Damals gab Gericht grünes Licht für die Anlage. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz hatte aber im vergangenen August den schon weit fortgeschrittenen Bau gestoppt.

dpa

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