Mi, 21.06.2017 , 08:19 Uhr

Gericht: Tierbesitzerin sorgt mit Klagenflut für Verwirrung

Mit einer Flut an Klagen bringt eine inhaftierte Tierbesitzerin aus Landshut Justiz und Behörden an den Rand der Verzweiflung. Bis zu 127 Haustiere lebten zeitweise im Anwesen der Frau, dazu fünf minderjährige Kinder. Als die Frau wegen Betrugs verurteilt wird und 2015 in Haft kommt, werden die Kinder bei der Schwester der Frau untergebracht und die Tiere von Tierheimen aufgenommen und an neue Besitzer vermittelt. Nun klagt die Frau, aber es ist gar nicht so leicht nachzuvollziehen, warum und wogegen.

Bei einem Verhandlungsmarathon am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg versucht die Vorsitzende Richterin Eva Mühlbauer, das Klagegeflecht ein wenig zu entwirren. In einem Fall geht es um 18 Vögel, die das Veterinäramt Landshut der Frau fortgenommen hat.

Etliche Tiere waren den Akten nach krank und schlecht versorgt. Amazonenpapagei «Luigi» litt demnach an einer Zinkvergiftung, an Herzschwäche sowie verschleimten und entzündeten Luftwegen. Zudem bescheinigten ihm die Ärzte Verdacht auf Herpes. Seine Artgenossin «Marina» hatte mit den schmerzhaften Folgen einer Bein- und Armfraktur zu kämpfen.

Auch Wellensittiche und weitere Vögel waren in schlechter Verfassung, bestätigt Amtstierärztin Marion Ehrenhofer-Zettler vor Gericht. Es sei erforderlich gewesen, die Tiere in die Vogelklinik nach Oberschleißheim zu bringen. Die Klägerin beschwert sich: Ihre Tiere seien stets gut versorgt worden, sie habe nie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und die Erkenntnisse des Veterinäramtes seien wahrheitswidrig.

Das Anwesen der Frau glich offenbar einem Streichelzoo: In den Prozessunterlagen ist von Vögeln, Pferden, Hunden, Katzen, Rindern sowie «unzähligen» Hasen, Kaninchen und Meerschweinchen die Rede. Der Gestank soll bis ins Freie vor dem Haus zu riechen gewesen sein. Verdacht also auf sogenannte Tiersammelsucht, auch unter dem Begriff «Animal Hoarding» bekannt.

Das Phänomen sei vergleichbar mit dem der «Messies», sagt eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes in Bonn. Betroffene schaffen sich immer mehr Tiere an, ohne sie ausreichend versorgen zu können. Ihnen fehle jegliche Einsicht. «Wenn ihnen die Tiere weggenommen werden, werden sie zu 100 Prozent rückfällig.» Gegen die Frau aus Landshut hat das Landratsamt Landshut bereits ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.

Dass es den Tieren nicht gut ging, will die Frau vor Gericht nicht einsehen. Vielmehr überzieht sie die Richter mit Forderungen nach Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträgen. Mehrfach ziehen sich die Richter zur Beratung zurück; die Befangenheitsanträge werden verworfen. «Abweichende Rechtssichten des Gerichtes sind kein Befangenheitsgrund», argumentiert die Richterin. Da beginnt das Spiel von vorne. Die Klägerin stellt erneut Befangenheitsanträge. Drei Stunden vergehen auf diese Weise, ehe mit der eigentlichen Verhandlung begonnen werden kann.

«Ihre Verfahren sind so verworren, dass wir immer auf neue Gesichtspunkte stoßen», sagt die Richterin. Sie habe sich bereits Listen angelegt, um den Überblick zu behalten. Die Klägerin zieht immer wieder Schriftsätze aus ihren Akten, fordert Beweise. Sie will wissen, wann die Vögel vom Tierheim weiterverkauft wurden, wer die Kosten für die Unterbringung tragen muss und warum sie keine Prozesskostenhilfe bekommt.

Richterin Mühlbauer begegnet der Klägerin mit großer Geduld und Nachsicht, versucht ihr klarzumachen, dass sie sich mit der einen oder anderen Klage selbst in eine schlechtere Position gebracht habe, dass es sinnvoll sei, manche Klage fallenzulassen oder für erledigt zu erklären.

So klagt die Frau beispielsweise gegen die für sie anfallenden Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder, obwohl sie noch gar nicht konkret zu einer Zahlung aufgefordert worden war. Am Ende eines langen Prozesstages einigen sich die Beteiligten. Manche Klagen lässt die Frau fallen, andere werden für erledigt erklärt, aber vom Tisch ist die Sache noch lange nicht. Die Tierbesitzerin hat laut Gericht Dutzende Klagen am Laufen.

dpa/MF

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