Mo, 24.08.2020 , 16:11 Uhr

Gericht: Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war rechtswidrig

Erfolg für den Regensburg Bauunternehmer Volker Tretzel: Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren wegen Parteispenden ist rechtswidrig gewesen. Der Bauunternehmer hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.

Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg im Strafverfahren wegen Parteispenden ist rechtswidrig gewesen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute nach einer Klage des Bauträgers Volker Tretzel entschieden. Es geht um die Anklageerhebung im Juli 2017. Bereits zwei Stunden nachdem die Verteidiger über die Anklage informiert worden waren hatte die Staatsanwaltschaft bereits eine Pressemitteilung verschickt und am selben Tag zur Pressekonferenz eingeladen. Dieser Zeitraum sei nicht ausreichend gewesen und die Anklagebehörde habe damit Tretzels Recht auf ein faires Verfahren verletzt, so der Verwaltungsgerichtshof.

Tretzel hatte bereits im Juli 2019 vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell immer noch gegen den Tretzel – wegend weitgehend desselben Sachverhalts. Im Fall einer Anklage sei erneut von einem erheblichen medialen Interesse auszugehen, wehalb davon ausgegangen werden müsse, dass die Staatsanwaltschaft ihre Pressearbeit in Bezug auf den Kläger auch künftig nicht anders gestalten werde, heißt es in der Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. 

Mit ihrer Pressearbeit habe die Staatsanwaltschaft gleich zweifach gegen das Recht des Klägers auf ein faires Verfahren verstoßen. Ein Zeitraum von nur zwei Stunden zwischen der Information der Verteidiger und der Information der Presse sei in diesem Fall nicht ausreichend gewesen, die Verteidiger hätten zudem das wesentliche Ermittlungsergebnis erhalten müssen.

 

Pressemitteilung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof / MB

 

Bericht über die Entscheidung in erster Instanz:

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