Fr., 25.11.2022 , 14:22 Uhr

Gelockertes Arbeitsrecht: Auch Bistum Regensburg stimmt zu

Das Bistum Regensburg will die beschlossene Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes übernehmen. Bischof Rudolf Voderholzer werde die neue Grundordnung im ersten Quartal 2023 in Kraft setzten, teilte das Bistum am Donnerstag als letzte bayerische Diözese mit. Am Tag zuvor hatten die sechs anderen katholischen Bistümer im Freistaat dies bereits angekündigt.

Bischof Rudolf Voderholzer werde die neue Grundordnung im ersten Quartal 2023 in Kraft setzten, teilte das Bistum am Donnerstag als letzte bayerische Diözese mit. Am Tag zuvor hatten die sechs anderen katholischen Bistümer im Freistaat dies bereits angekündigt.

Mit der neuen Grundordnung gehe einher, «dass die private Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertung mehr unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist», teilte das Bistum mit. «Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst das Beziehungsleben und die Intimsphäre.»

Die katholischen Bischöfe hatten sich am Dienstag in Würzburg auf eine Neufassung der Grundordnung geeinigt. Bisher drohte Mitarbeitern der katholischen Kirche die Kündigung, wenn sie zum Beispiel gleichgeschlechtlich heiraten, aber auch bei einer zweiten Heirat nach einer Scheidung. Das soll sich nun ändern.

Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes soll das Arbeitsrecht für 800 000 Beschäftigte der katholischen Kirche und der Caritas reformieren. Damit sie rechtlich bindend wird, müssen sie Deutschlands 27 Bistümer noch offiziell verabschieden.

«Der Austritt aus der katholischen Kirche bleibt im Wesentlichen ein Einstellungshindernis beziehungsweise ein Kündigungsgrund», teilte das Regensburger Bistum mit.

«Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung beziehungsweise Weiterbeschäftigung entgegen.» Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hatte dies kritisiert und gefordert, Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber einzuschränken. Die sogenannte «Kirchenklausel» im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse geändert werden.

Das Bistum Regensburg betonte am Donnerstag zur Grundordnung: «Mit diesem arbeitsrechtlich-pragmatischen Ansatz wird den veränderten Lebensrealitäten Rechnung getragen.» Ein Dienst in der Kirche verlange jedoch auch «eine positive innere Haltung zum christlichen Glauben. Je näher ein Dienst dem Verkündigungsdienst zugeordnet ist, umso mehr muss die kirchliche Lehre auch im persönlichen Leben zur Geltung kommen».

 

dpa

Das könnte Dich auch interessieren

19.12.2025 The Sound of James Bond - Live im Schloss am 17. Juli 2026 Am 17. Juli 2026 erwacht die Musik von James Bond im Rahmen der Thurn und Taxis Schlossfestspiele in Regensburg zu neuem Leben. 19.12.2025 „Fürstliches Christkind“ erwartet die Kinder  Auch am vierten Adventsonntag, 21. Dezember, ist Familiensonntag auf dem „Romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis“. 19.12.2025 Ein Abend voller Musik und Menschlichkeit - Lions Club lädt zum Benefiz-Neujahrskonzert Der Lions Club Regensburg lädt am 30. Dezember 2025 zu einem besonderen Benefiz-Neujahrskonzert im Neuhau-Saal des Theater Regensburg ein. 19.12.2025 Regensburg: Lebenslange Haft im Mordprozess von Mintraching Vor dem Landgericht Regensburg ist heute das Urteil im Pfingsmord von Mintraching gefallen.