Geldstrafe wegen Bestechung für den früheren Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens. Dieses Urteil ist heute am Landgericht Regensburg gegen den vormalig Mitangeklagten vom Prozess gegen Joachim Wolbergs gefallen.
Nach Überzeugung der Richter hatte er versucht, den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Regensburg mit einer Wahlkampfspende zur Unterstützung eines Bauprojekts seiner Firma zu beeinflussen. Deshalb ist der Angeklagte wegen Bestechung schuldig gesprochen gesprochen und zu einer Geldstrafe von über 11.000 Euro verurteilt worden.
Das Urteil muss aber nicht bedeuten, dass auch gegen Joachim Wolbergs und den Unternehmer F. Schmack in ähnlicher Form entschieden wird, hat Richter Georg Kimmerl heute deutlich gemacht.
„Laut der Begründung ihres Urteils vom 21. Februar 2020 ging die Kammer von einer Tatbestandsvariante aus, für deren Verwirklichung genügt, dass der Zuwendende die Beeinflussung des Amtsträgers, sei es auch erfolglos, anstrebt. Dieser Sonderform der Bestechung fehlt nach der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts die sonst charakteristische Spiegelbildlichkeit dergestalt, dass jemandem, der besticht, in der Regel eine Person gegenübersteht, die sich bestechen lässt. Für den noch laufenden Prozess gegen Joachim Wolbergs hat die Entscheidung daher insoweit keine Aussagekraft.“ – Thomas Polnik, Vorsitzender Richter am Landgericht
Momentan kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen das im Verfahren gegen Joachim Wolbergs haben könnte, dass ein Großteil der Spenden an den SPD-Ortsverein Stadtsüden während seiner Amtszeit als dritter Bürgermeister geleistet worden war.
Im Urteil zum ersten Prozess von Joachim Wolbergs waren die gewährten Spenden als straffrei eingestuft worden, da sein Amt als zuvor dritter Bürgermeister nicht gereicht hätte, Geschäftsinteressen von Vertretern der Bauwirtschaft zu fördern.
Im aktuellen Verfahren sieht das schon anders aus. Die 5. Strafkammer hat den Bestechungsvorwurf deshalb erhoben, da nach der Vorstellung des vormaligen Mitangeklagten, Joachim Wolbergs zur Zeit der Spende Amtsträger war und insbesondere wegen seiner bevorstehenden Wahl zum Oberbürgermeister über die praktische Einflussmöglichkeit zu verfügen schien, das Bauprojekt zu unterstützen.
„Das Gericht schloss jedoch nicht aus, dass jenseits der Beurteilung des hier zu bewertenden Einzelfalls, vor allem im Anwendungsbereich der Straftatbestände Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, ein abweichender Maßstab anzulegen sein könnte, der die Befugnisse des zum Spendenzeitpunkt innegehabten Amtes berücksichtigt.“ – Thomas Polnik, Vorsitzender Richter am Landgericht
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision einlegen.