Mi., 27.03.2013 , 12:04 Uhr

Geisterfahrer war Häftling auf Freigang

Der Geisterfahrer, der am Samstag in der Waldhäuslkurve auf der A3 einen tödlichen Unfall verursacht hat, war ein Häftling auf Freigang, das hat die Polizei heute bestätigt.

Er ist in der Justizvollzugsanstalt in Landshut inhaftiert gewesen, Medienberichten zufolge wegen Drogendelikten. Zudem soll er keinen Führerschein besessen haben.

Der 32-jährige war am Samstag entgegen der Fahrtrichtung auf die A3 gefahren. In der sogenannten Waldhäuslkurve prallte er mit einer 59-Jährigen zusammen. Die Frau starb bei dem Unfall. Die Polizei hat schon vor dem Unfall nach dem Mann gefahndet, er war zweimal anderen Verkehrsteilnehmern aufgefallen.

Ob er alkoholisiert unterwegs war steht noch nicht fest. Die Ergebnisse der Blutprobe liegen noch nicht vor.

a3 geisterfahrer häftling polizei oberpfalz tödlicher unfall tva waldhäuslkurve

Das könnte Dich auch interessieren

13.12.2025 Laaber: Verkehrsunfall - 67-Jähriger fährt gegen Mauer Am Freitag gegen 16:50 Uhr fuhr ein 67-jähriger Autofahrer in Laaber gegen eine Mauer, verletzte sich leicht und verursachte einen fünfstelligen Sachschaden. 12.12.2025 Regensburg: ESV-Damen verkaufen zugunsten des VKKK e.V. Die Partnerschaft zwischen Hahnzelt und den Zweitliga-Handball-Damen des ESV 1927 Regensburg e.V., besser bekannt als die „Bunkerladies“, ist am kommenden Montag, 15. Dezember, in einer besonderen Form zu erleben. 12.12.2025 Regensburg: A93-Baustelle beendet – Verkehr fließt wieder ohne Einschränkungen Gute Nachrichten für alle Autofahrer: Die Fahrbahnerneuerung auf der A93 zwischen Regensburg-Süd und dem Dreieck Saalhaupt ist abgeschlossen. In der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2025 wurden die letzten Verkehrseinschränkungen zurückgebaut. Damit stehen in beiden Richtungen wieder zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Auch die zuletzt gesperrte Überfahrt von der B15 zur A93 Richtung Regensburg ist wieder offen. 12.12.2025 Regensburg: 40 Autofahrer ohne Erlaubnis in der Maximilianstraße unterwegs Es ist ein typisches Bild: Autos in der Maximilianstraße. Aber - eigentlich ist das nicht erlaubt. Bei einer Kontrolle wurden etliche Fahrer verwarnt.