Di., 21.03.2017 , 11:51 Uhr

Geflügelpest: Weitere Restriktionszone aufgehoben

Von der allgemeinen Aufhebung der Aufstallungspflicht im Landkreis Regensburg am Freitag, 17.03.2017, war bis dato lediglich das „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhöring/Straubing-Bogen ausgenommen. Mit der sofortigen Aufhebung dieser Restriktionszone sind auch hier sowohl Stallpflicht als auch Ausstellungsverbot aufgehoben.

Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb auf dem Gebiet der Stadt Geiselhöring, Landkreis Straubing-Bogen hatte das Landratsamt Regensburg am 09.02.2017 per Allgemeinverfügung ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Betroffen waren hiervon die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen, Schierling und Sünching.

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung des „Geflügelpest“-Beobachtungsgebietes Geiselhöring/Straubing-Bogen finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de , Rubrik: Aktuelles.

Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte. Kontakt: Landratsamt Regensburg, Abteilung Veterinäramt, Tel. 0941 4009 – 520, E-Mail: veterinaeramt@lra-regensburg.de ; Fax: 0941 4009 – 560.

 

Rückblick/vorläufige Bilanz: Insgesamt vier Fälle von Geflügelpest im Landkreis RegensburgAmtstierärztliche Untersuchungen sind abgeschlossen

Insgesamt gab es im Landkreis Regensburg vier bestätigte Fälle von Geflügelpest (zwei Fälle in Hausgeflügelbeständen, zwei Fälle bei Wildvögeln). Am Samstag, den 28.01.2017, wurde bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt. Es folgten zwei Fälle von Wildvogel-Geflügelpest am Donnerstag, den 02.02.2017. Bei einer an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und bei einem an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwan hatte das Friedrich-Loeffler-Institut ebenso die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt.

Das Landratsamt errichtete Geflügelpest- (Lappersdorf) beziehungsweise WildvogelgeflügelpestRestriktionszonen (Pettendorf und Pentling). Im Falle von vier verendeten Hühnern eines Hausgeflügelbestandes mit über 100 Tieren in der Gemeinde Zeitlarn wurde am 04.02.2017 die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald nachgewiesen. Bereits nach Eingang der Verdachtsmeldung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagabend (03.02.2017) hatte das Veterinäramt umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde sofort gesperrt, die Tiere im Verlauf des Samstags (04.02.2017) gekeult, Restriktionszonen wurden eingerichtet.

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken (Pentling, Pettendorf und Stadt Regensburg) waren insgesamt 148 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht; alle 1.580 Proben waren negativ. In den „Geflügelpest“-Beobachtungsgebieten wurden 21 Geflügelhaltungen klinisch untersucht. Epidemiologische Erhebungen wurden in 160 Betrieben

durchgeführt. Es gibt also derzeit keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.

Pressemitteilung Landkreis Regensburg/MF

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