Di, 14.03.2017 , 14:20 Uhr

Geflügelpest: Weitere Beobachtungsgebiete aufgehoben

Die beiden „Geflügelpest“- Beobachtungsgebiete Lappersdorf und Zeitlarn im Landkreis Regensburg und die damit verbundenen Einschränkungen für Geflügelhalter sind aufgehoben. Unabhängig davon erinnert das Landratsamt Regensburg weiterhin an die strikte Einhaltung der bayernweit geltenden Aufstallungspflicht für Geflügel.

 

Aufgrund des ersten Falles von Geflügelpest im Landkreis Regensburg in einem Hausgeflügelbestand auf dem Gebiet des Marktes Lappersdorf hatte das Landratsamt am 29.01.2017 per Allgemeinverfügung einen Sperrbezirk und ein daran anschließendes Beobachtungsgebiet (im Radius von 10 Kilometern um das betroffene Anwesen) festgelegt. Betroffen waren hiervon die Gemeinden Pettendorf, Lappersdorf, Wenzenbach, Deuerling, Nittendorf, Brunn, Pielenhofen, Wolfsegg, Regenstauf, Sinzing, Zeitlarn, Holzheim a. Forst, Laaber, Pentling, Duggendorf und Tegernheim. Per Allgemeinverfügung vom 04.02.2017 wurden aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest im Gebiet der Gemeinde Zeitlarn ebenfalls ein Sperrbezirk und ein daran anschließendes Beobachtungsgebiet festgelegt.

Betroffen waren in diesem Fall die Gemeinden Zeitlarn, Lappersdorf, Wenzenbach, Barbing, Bernhardswald, Donaustauf, Holzheim a. Forst, Pentling, Pettendorf, Pielenhofen, Regenstauf, Sinzing, Tegernheim und Wolfsegg. Zwischenzeitlich ist die Geflügelpest in den Ausbruchsbetrieben erloschen. Die Allgemeinverfügungen vom 29.01. und 04.02.2017 werden daher aufgehoben. Die Aufhebungsverordnung des Landratsamtes ist unter www. landkreis-regensburg.de Rubrik Aktuelles „Erneute Aufhebung von Restriktionszonen – Keine neuen Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg“, hinterlegt.

 

Aktuell gibt es noch vier Beobachtungsgebiete und einen Sperrbezirk im Landkreis Regensburg.

 

Die Frist für das „Geflügelpest“ Beobachtungsgebiet Höllohe/Schwandorf dauert bis einschließlich Mittwoch, 15.03.2017  an.

 

Das „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhöring/Straubing-Bogen endet am Montag, 20.03. 2017.

 

Das „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet  Stadt Regensburg gilt voraussichtlich noch bis einschließlich Donnerstag, 23.03.2017. Aufgrund von insgesamt vier Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln hatte die Stadt Regensburg am 20.02. die bereits am 01.02.2017 verfügte Allgemeinverfügung verlängert. Das vom Landratsamt Regensburg eingerichtete Beobachtungsgebiet gilt voraussichtlich noch bis einschließlich Donnerstag, 23.03.2017.

 

Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

Am 22.02.2017 gab es im Stadtgebiet Regensburg einen weiteren Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Daher wurde im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort (Merianweg/Stadtteil Dechbetten) der verendeten Waldohreule ein „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk eingerichtet, der auch Teile des Landkreises betrifft. Im Sperrbezirk eingeschlossen sind die Gemeinden Pentling, Pettendorf und Sinzing mit insgesamt elf Ortsteilen. Die Frist für den Sperrbezirk gilt bis einschließlich Donnerstag, 16.03.2017. Danach geht der Sperrbezirk in das festgelegte Beobachtungsgebiet über. Die im Beobachtungsgebiet festgelegten Anordnungen gelten bis einschließlich Samstag, 25. 03.2017.

 

 

Hier die aktuellen Restriktionszonen im Überblick (Stand 14.03.2017)  

Übersichtskarten über die „Geflügelpest“- und „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de .

 

 

Amtstierärztliche Untersuchungen sind abgeschlossen

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken (Pentling, Pettendorf und Stadt Regensburg) waren insgesamt 148 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht; alle 1.580 Proben waren negativ. In den „Geflügelpest“-Beobachtungsgebieten wurden 21 Geflügelhaltungen klinisch untersucht. Epidemiologische Erhebungen wurden in 160 Betrieben

durchgeführt. Es gibt also keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.

 

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass zusätzlich zur Stallpflicht im gesamten Landkreis ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt.

Pressemitteilung/MF

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