In der Überwachungszone liegen mehrere Gemeinden des Landkreises Regensburg:
Aufhausen mit den Ortsteilen Irnkofen, Neumühle bei Aufhausen, Niederhinkofen und Ziegelstadel;
Mötzing mit Dengling, Mötzing, Oberhaimbuch, Schafhöfen, Schönach bei Rain und Unterhaimbuch;
Sünching mit Annahof, Haidenkofen, Hardt und Sünching;
sowie Riekofen mit Hartham, Oberehring und Unterehring.
Für diese Gebiete gelten die Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Regensburg. Dazu zählen:
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die vollständige Allgemeinverfügung ist online einsehbar unter www.landkreis-regensburg.de/Bürgerservice/Gesundheit-Verbraucherschutz/Allgemeinverfügungen, Rubrik Geflügelpest.
Alle Halter von Hühnern, Enten und Gänsen – auch in privaten Beständen – sollen ihren Tierbestand beim Veterinäramt des Landratsamts Regensburg melden.
Kontakt: Tel. 0941 / 4009–520, E-Mail: veterinaeramt@lra-regensburg.de
Beim Fund eines toten Wildvogels sollte das Veterinäramt telefonisch informiert werden. Je nach Fundort, Tierart und Zustand entscheidet die Behörde über den weiteren Umgang mit dem Kadaver. Wird eine Untersuchung notwendig, übernehmen Mitarbeiter des Kreisbauhofs die Abholung.
Besonders verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Greifvögel sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zum Verpacken eignen sich auslaufsichere Plastik-Müllsäcke. Außerdem wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen.
Pressemitteilung Landkreis Regensburg / MF
Quelle Kartenausschnitt: Tierseuchen- Nachrichtensystem (TSN).
Hier finden Sie die Informationen aus dem Landkreis Straubing-Bogen.