Diese Untersuchungsergebnisse sprechen dafür, dass das Virus innerhalb des Landkreises Cham nicht verschleppt wurde. Da auch die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im betroffenen Betrieb gut vorangeschritten sind, rechnet das Landratsamt Cham damit, dass die in der Allgemeinverfügung vom 7. Dezember 2015 getroffenen Schutzmaßregeln für Geflügelhalter im Sperrgebiet bereits Mitte Januar aufgehoben werden können. Im Zusammenhang damit ist auch abzusehen, dass dann Veranstaltungen wie lokale Geflügelausstellungen und -märkte wieder zugelassen werden können. Den genauen Zeitpunkt, voraussichtlich 15. Januar 2016, wird das Landratsamt Cham per Allgemeinverfügung bekanntgeben.
Das Veterinäramt geht derzeit auch davon aus, dass im betroffenen Betrieb eine Wiederbelegung mit Geflügel Ende Januar möglich sein wird.