Di., 29.12.2015 , 14:49 Uhr

Geflügelpest: Sperrmaßnahmen können voraussichtlich Mitte Januar aufgehoben werden

Nach Feststellung der „Aviären Influenza“, Subtyp H5N2, in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Roding hat das Veterinäramt am Landratsamt Cham Proben in allen 29 Kontaktbetrieben im Landkreis Cham und in den 14 im Sperrgebiet gelegenen Betrieben entnommen. Erfreulicherweise erbrachten alle veranlassten serologischen und virologischen Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ein negatives Ergebnis.

Diese Untersuchungsergebnisse sprechen dafür, dass das Virus innerhalb des Landkreises Cham nicht verschleppt wurde. Da auch die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im betroffenen Betrieb gut vorangeschritten sind, rechnet das Landratsamt Cham damit, dass die in der Allgemeinverfügung vom 7. Dezember 2015 getroffenen Schutzmaßregeln für Geflügelhalter im Sperrgebiet bereits Mitte Januar aufgehoben werden können. Im Zusammenhang damit ist auch abzusehen, dass dann Veranstaltungen wie lokale Geflügelausstellungen und -märkte wieder zugelassen werden können. Den genauen Zeitpunkt, voraussichtlich 15. Januar 2016, wird das Landratsamt Cham per Allgemeinverfügung bekanntgeben.
Das Veterinäramt geht derzeit auch davon aus, dass im betroffenen Betrieb eine Wiederbelegung mit Geflügel Ende Januar möglich sein wird.

PM des Landratsamtes Cham

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