Fr., 03.03.2017 , 14:26 Uhr

Geflügelpest-Sperrbezirke werden aufgehoben

Die Fristen für die beiden „Geflügelpest“-Sperrbezirke Lappersdorf und Zeitlarn gelten nur noch bis einschließlich heute (03.03.) Danach gehen beide Sperrbezirke in das jeweilige Beobachtungsgebiet (im Radius von zehn Kilometern um das jeweilige betroffene Anwesen) über.
Eine genaue Übersicht bietet eine Karte unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Geflügelpest/PM. Die im Beobachtungsgebiet festgelegten Anordnungen gelten bis einschließlich Sonntag, 12.03.2017.

In den Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder eingeführt noch ausgeführt werden, es gilt strikte Aufstallungspflicht.

Amtstierärztliche Untersuchungen in den Sperrbezirken sind abgeschlossen

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken Lappersdorf und Zeitlarn sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken Pentling, Pettendorf und Stadt Regensburg waren insgesamt 148 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht; alle 1.580 Proben waren negativ. Es gibt also keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg. Derzeit werden noch Untersuchungen in den Beobachtungsgebieten durchgeführt.

 

Das„Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhöring/Straubing-Bogen endet am Montag, 20.03. 2017. Am 09.02.2017 wurde in einem Hausgeflügelbestand mit rund 10.000 Tieren in der Stadt Geiselhöring vom Landratsamt Straubing-Bogen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das vom Landratsamt Regensburg noch am selben Tag eingerichtete Beobachtungsgebiet gilt voraussichtlich noch bis einschließlich Montag, 20.03.2017. Betroffen sind die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen und Sünching sowie der Markt Schierling mit insgesamt 27 Ortsteilen.

„Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Pentling und Pettendorf aufgehoben

Die am 30.01.2017 vom Landratsamt errichteten Beobachtungsgebiete im Falle der beiden „Wildvogel“-Geflügelpest-Fälle Pentling und Pettendorf sind bereits aufgehoben. Ausnahme ist die bis auf Weiteres bayernweit geltende Stallpflicht. Die Restriktionszonen erstreckten sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet der Stadt Regensburg sowie im Fall von Pentling auch auf den Landkreis Kelheim.

„Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet  Stadt Regensburg gilt voraussichtlich noch bis einschließlich Donnerstag, 23.03.2017. 

 Am 22.02.2017 gab es im Stadtgebiet Regensburg einen weiteren Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Daher wurde im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort (Merianweg/Stadtteil Dechbetten) der verendeten Waldohreule ein „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk eingerichtet, der auch Teile des Landkreises betrifft. Im Sperrbezirk eingeschlossen sind die Gemeinden Pentling, Pettendorf und Sinzing mit insgesamt elf Ortsteilen. Die Frist für den Sperrbezirk gilt bis einschließlich Donnerstag, 16.03.2017. Danach geht der Sperrbezirk in das festgelegte Beobachtungsgebiet über. Die im Beobachtungsgebiet festgelegten Anordnungen gelten bis einschließlich Samstag, 25. 03.2017.

Stallpflicht gilt bis auf Weiteres

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.

Vorgehen beim Fund eines verendeten Wildvogels

Beim Fund eines verendeten Wildvogels können Sie sich telefonisch an das Veterinäramt wenden, welches dann in Abhängigkeit von Fundort, Tierart und Zustand über den weiteren Verbleib des Kadavers entscheidet. Hält das Veterinäramt eine Untersuchung für nötig, werden Mitarbeiter des Kreisbauhofs die Abholung des Kadavers übernehmen. Verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Greifvögel sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zum Verpacken eignen sich auslaufsichere Plastik-Müllsäcke. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte.

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