"Die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern wird gelockert. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden", so Ulrike Scharf - Bayerische Umweltministerin.
Das Umweltministerium hat die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben gelten weiterhin.
Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter. Scharf: "Das konsequente Handeln der Veterinärbehörden und die Vernunft der Geflügelhalter haben ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Bayern verhindert. Dennoch beobachten wir die Situation weiterhin genau und stehen in engem Kontakt mit den Behörden des Bundes und der Länder. Wenn es die Situation erfordert, werden wir weiterhin konsequent im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung handeln." Da immer wieder Situationen eintreten können, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können.
In den vergangenen Monaten sind in Deutschland über 1.000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.
PM/MB