Das gilt natürlich auch für den Landkreis Cham. Landrat Löffler hat die entsprechenden Verordnungen, die seit 22. bzw. 25. November 2016 in Kraft waren, aufgehoben und sich erleichtert gezeigt:
„Endlich können die Tiere wieder ins Freie. Ich bin froh, dass das Seuchengeschehen landesweit rückläufig ist, so dass die Fachbehörden grünes Licht geben konnten. Ich danke allen Geflügelhaltern für Ihr Verständnis, auch wenn es nicht einfach war, die Stallpflicht umzusetzen. Die Schutzmaßnahmen haben sich aber bewährt.“
Grundlage für die Aufhebung der Stallpflicht ist die Mitteilung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (wir berichteten bereits), wonach die Untersuchungen von Wildvögeln auf ein rückläufiges AI-Geschehen in der Wildvogelpopulation hinweisen. Auch beim Hausgeflügel wurden bayernweit in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen.
Im November 2016 wurde in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst. Die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den letzten Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Deshalb werden die Schutzmaßnahmen jetzt gelockert.
Die verfügten Aufstallungsverpflichtungen sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sind daher ab sofort aufgehoben. Die angeordneten Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) sind bis 20. Mai aber weiterhin einzuhalten.
Auch der Landkreis Neumarkt hat die Stallpflicht inzwischen aufgehoben. Somit sind im Landkreis Cham und im Landkreis Neumarkt auch Ausstellungen und Märkte wieder möglich. Im Landkreis Regensburg steht die Entscheidung bezüglich der Stallpflicht noch aus.
PM/MB