Do., 16.03.2017 , 15:48 Uhr

Geflügelpest in Bayern: Stallpflicht teilweise aufgehoben

UPDATE: Auch der Landkreis Kelheim und der Landkeis Straubing-Bogen hat die Stallpflicht inzwischen aufgehoben.

Der Landkreis Cham und der Landkreis Neumarkt hat eine gute Nachricht hat eine gute Nachricht für alle Halter von Geflügel: Die landesweit geltende Stallpflicht für Geflügel und das Verbot von Geflügelausstellungen und –märkten wird ab sofort aufgehoben.

 

Das gilt natürlich auch für den Landkreis Cham. Landrat Löffler hat die entsprechenden Verordnungen, die seit 22. bzw. 25. November 2016 in Kraft waren, aufgehoben und sich erleichtert gezeigt:

Endlich können die Tiere wieder ins Freie. Ich bin froh, dass das Seuchengeschehen landesweit rückläufig ist, so dass die Fachbehörden grünes Licht geben konnten. Ich danke allen Geflügelhaltern für Ihr Verständnis, auch wenn es nicht einfach war, die Stallpflicht umzusetzen. Die Schutzmaßnahmen haben sich aber bewährt.

Grundlage für die Aufhebung der Stallpflicht ist die Mitteilung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (wir berichteten bereits), wonach die Untersuchungen von Wildvögeln auf ein rückläufiges AI-Geschehen in der Wildvogelpopulation hinweisen. Auch beim Hausgeflügel wurden bayernweit in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen.

Im November 2016 wurde in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst. Die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den letzten Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen. Deshalb werden die Schutzmaßnahmen jetzt gelockert.
Die verfügten Aufstallungsverpflichtungen sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sind daher ab sofort aufgehoben. Die angeordneten Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) sind bis 20. Mai aber weiterhin einzuhalten.

 

Auch der Landkreis Neumarkt hat die Stallpflicht inzwischen aufgehoben. Somit sind im Landkreis Cham und im Landkreis Neumarkt auch Ausstellungen und Märkte wieder möglich. Im Landkreis Regensburg steht die Entscheidung bezüglich der Stallpflicht noch aus.

 

 

 

PM/MB

 

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2026 Bayern: 95 Millionen Euro Hochwasserhilfe von der EU Bayern hat nach dem verheerenden Hochwasser im Juni 2024 rund 95 Millionen Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds erhalten. Das bestätigte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf dpa-Anfrage. Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine“ darüber berichtet. Den Antrag auf die europäischen Hilfen hatte der Freistaat gemeinsam mit Baden-Württemberg gestellt. 95 Millionen Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds Mit den 24.02.2026 Ostbayern: Aktueller Hochwasserstand Aufgrund von Tauwetter und anhaltenden Niederschlägen sind die Wasserstände in mehreren Gewässern deutlich angestiegen. Für manche Gebiete in Ostbayern gilt deshalb eine Hochwasserwarnung. Die Lage soll sich ab Mittwoch aber entspannen. 23.02.2026 Bayern: Steigende Wasserstände – Flüsse und Bäche treten über die Ufer Vor allem in den Regionen rund um den Bayerischen Wald und das Fichtelgebirge treten Flüsse und Bäche teils über die Ufer. Während vielerorts nur Wiesen und Felder betroffen sind, könnten mancherorts auch Keller und Häuser überflutet werden. Noch ist der Höchststand nicht überall erreicht. Der Hochwassernachrichtendienst rechnet jedoch damit, dass die Pegelstände ab Mittwoch wieder 15.02.2026 Fasching in Ostbayern 2026