Do., 26.02.2026 , 08:08 Uhr

Geflügelpest – Einschränkungen im Landkreis Cham werden aufgehoben

Gute Nachrichten für alle Geflügelhalter im Landkreis Cham: die Sperrzonen wegen der Geflügelpest wurden aufgehoben.

Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone

Die seit dem amtlich festgestellten Ausbruch der Geflügelpest im Gemeindebereich Furth im Wald in den Sperrzonen durchgeführten Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen des Veterinäramtes Cham erbrachten keine weiteren Verdachts- oder Krankheitsfälle. Bei den Umgebungsuntersuchungen waren keine klinisch auffälligen Hausgeflügelbestände in den Zonen aufzufinden. Auch die durchgeführten epidemiologischen Ermittlungen ergaben keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich das Virus aus dem betroffenen Geflügelbestand weiterverschleppt haben könnte.

 

Keine Sperrzonen mehr

Die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham vom 23.01.2026 festgelegten Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszone) werden deshalb aufgehoben. Die Beschränkungen für die Geflügelhalter in den Sperrzonen wie die Aufstallungspflicht („Stallpflicht“) sowie das Verbot Veranstaltungen (Geflügelausstellungen und -märkte) gelten ab sofort nicht mehr.

 

Verkauf von Geflügelprodukte wieder erlaubt

Auch der Verkauf oder die Abgabe von lebendem Geflügel, Eier und Geflügelfleisch ist ab 26.02.2026 wieder möglich.

 

Reinigung und Desinfektion schützt

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin die Vorkehrungen zum Schutz vor Geflügelpest gelten. Um einer Verschleppung des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände vorzubeugen, sind weiterhin die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham vom 29.10.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 40 vom 31.10.2025) angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Dazu gehört die Sicherung der Stallungen und Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und vor allem Schuhwerk. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zudem zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, führen.

 

Fütterungsverbot für Wildvögel

Weiterhin gilt ein Fütterungsverbot für Wildvögel, dazu zählen insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne. Singvögel dürfen weiter gefüttert werden. Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

 

Landkreis Cham/JM

 

Das könnte Dich auch interessieren

27.02.2026 Cham/Waldmünchen: Betrunkene Autofahrerin gefährdet Verkehr auf B22 Wie gefährlich Alkohol am Steuer werden kann, zeigt auch wieder dieser Fall aus dem Landkreis Cham: dort hat eine betrunkene Autofahrerin andere Autofahrer stark gefährdet. Die Polizei sucht nach weiteren Zeugen. 27.02.2026 Furth im Wald: Lego im Wert von 1.500 Euro gestohlen? Legosteine sollen eigentlich für Spaß sorgen - für einen 24-Jährigen bedeuten sie jetzt Ärger. 24.02.2026 Cham: 70-Jähriger in Wohnung mit Messern bedroht und ausgeraubt In Cham ist es am 16. Februar zu einem schweren Raubüberfall auf einen 70-jährigen Mann gekommen. 23.02.2026 Roding: Unbekannter wirft CSU-Wahlplakate in den Bach In Traitsching hat jemand seinen politischen Missmut auf seine Art und Weise ausgedrückt...